Eine Zwangsversteigerung ist eine rechtliche Maßnahme der Vollstreckungsverfahren. Sie unterliegt den Bedingungen der Zivilprozessordnung (ZPO). Das Verfahren der Zwangsversteigerung ist durch das Gesetz zur Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung (ZVG) eindeutig geregelt.
Das Ziel einer Zwangsversteigerung, welche öffentlich gemacht wird, ist es, mit dem Erlös noch ausstehende Forderungen eines oder mehrerer Gläubiger decken zu können. Handelt es sich bei einer Zwangsversteigerung um eine Immobilie, werden erst die Gläubiger mit dem Erlös bedient, die als berechtige der Immobilie im Grundbuch eingetragen sind. Die Rangfolge der im Grundbuch Eigetragenen hat dabei eine übergeordnete wichtige Rolle. Eine Zwangsversteigerung erfolgt nicht selten aus den Gründen, dass Kreditnehmer das Darlehen, welches für die Immobilienfinanzierung aufgenommen worden ist, nicht mehr zurückbezahlen, weil eventuell eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Hierbei spielt aber die Anzahl der nicht geleisteten Raten eine wichtige Rolle, denn damit eine Zwangsversteigerung eingeleitet werden kann, müssen wenigstens drei Folgeraten ausgeblieben sein. Weiterhin muss ein Kreditgeber zunächst qualifizierte Mahnungen an den Kreditnehmer senden. Teilnehmen kann an einer Zwangsversteigerung im Grunde jede natürliche und juristische Person. Die Termine für diese Versteigerungen werden öffentlich gemacht, außerdem wird dann auch der Ort der Versteigerung bekannt gegeben. Durchgeführt wird die Versteigerung von einem vorsitzenden Richter. Dieser erteilt auch dem Höchstbietenden den Zuschlag. Allerdings ist zu beachten, dass wenigstens 70 Prozent vom Verkehrswert bei der ersten Zwangsversteigerung zu bieten sind, damit überhaupt die Transaktion durchgeführt werden kann. Ist die Versteigerung erfolgreich verlaufen, muss der vorherige Eigentümer das Objekt umgehend Räumen und an den neuen Besitzer ohne jede Einschränkung zu übergeben.
Für einen Eigenheimbesitzer ist eine Zwangsversteigerung oftmals eine wirtschaftlich gefährliche Situation, denn sie kann auch zu einer Überschuldung führen, wenn durch den Erlös die Schuld nicht vollständig beglichen werden kann. Für den Käufer, der die Immobilie bei der Zwangsversteigerung erworben hat, ergeben sich natürlich Vorteile. Nicht nur, dass hier ein wesentlich günstigerer Kaufpreis erzielt worden ist, auch fallen verschiedene Kosten weg, welche angefallen wären, wenn eine Immobilie auf dem „normalen“ Weg gekauft worden wäre. Der Käufer hat nach Erhalt des Zuschlages unmittelbar 10 Prozent vom Kaufpreis bei dem zuständigen Gericht zu hinterlegen. Die Restkosten müssen innerhalb von acht Wochen beglichen werden. Durch eine Zwangsversteigerung ist es jedem Bürger möglich, eine Immobilie günstig zu kaufen.