Der effektive Zinssatz muss nach der gesetzlichen Preisangabeverordnung in jedem Fall angegeben werden. Er beinhaltet nicht nur die Zinsen (Nominalzins), sondern alle durch einen Kredit entstehenden Kosten berücksichtigt. Nur über den Effektivzins lassen sich Kreditangebote wirklich vergleichen. Folgende Kosten können bei Abschluß eines Kreditvertrages anfallen:
Nominalzins: Die Zinsen, die Sie für den noch nicht zurückbezahlten Teil des Kredits bezahlen müssen.
Disagio: Ein Teil des Kredites, den die Bank gar nicht erst auszahlt. Das bedeutet Sie nehmen einen Kredit über 10000 Euro auf, erhalten aber nur 9500 Euro. In diesem Fall beträgt das Disagio 5 Prozent. Oft wird der Betrag dazu verwendet eine Restschuldversicherung oder die Provision für die Kreditvermittlung zu bezahlen. Zusätzlich sinkt meist der Nominalzins . Leider ist die Berechnung der niedrigeren Zinsen sehr kompliziert, so dass Sie diese Rechnung kaum überprüfen können. Vorsicht also, wenn der Begriff Disagio fällt.
Restschuldversicherung: Das ist eine Art Lebensversicherung, mit der sich die Banken für den Fall absichern das ein Kreditnehmer krank oder arbeitslos wird und seinen Zahlungsverpflichtungen (Zinsen und Tilgung) nicht mehr nachkommen kann. Im Todesfall wird durch die Versicherung die Restschuld getilgt. Vorsicht: Die Kosten für so eine Restschuldversicherung können bis zu 30 Prozent der Kreditsumme betragen.
Provision: Ein bestimmter Betrag, den die Bank an den Vermittler bezahlt und der oft an den Kreditnehmer weitergereicht wird.
Schreibgebühr: Ein kleiner Obulus, den die Bank gerne für das Ausfüllen der Formulare erhebt. Meistens können Sie diesen in den Verhandlungen streichen lassen.
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