Zins

Zins ist ein Entgelt, das ein Schuldner einem Gläubiger für den Zeitraum zu bezahlen hat, für den das Sachgut oder Geld genutzt wird. Der Zins wird immer vertraglich vereinbart und richten sich in der Höhe nach dem Angebot und der Nachfrage auf dem Markt. Im Kreditwesen spielt die Bonität eines Kreditnehmers und die Art der Besicherung des Kredites eine große Rolle für die Höhe vom Zins. Enthalten sind auch die Bearbeitungsgebühren, Betriebskosten, Verwaltungskosten und auch die Kosten für die Beschaffung des Geldes. Zinssatz und Zinsbeträge werden als Zins bezeichnet und es wird zwischen den Zinsen für Geldkapital und den Zinsen für Sachkapital unterschieden. Geldmarktzinsen oder auch der Kapitalmarktzins gehören im zu den Zinsen für Geldkapital. Der Geldmarktzins ist besonders von Bedeutung, weil er als Leitzins für die Kreditaufnahme von den Kreditinstituten verwendet wird. Der Mindestbietungssatz ist bei den Zinsen für die Kreditvergabe mitverantwortlich, denn dieser ist der Leitzins für die Zinshöhe. Handelt es sich um Darlehen am Kapitalmarkt, ist der Kapitalmarktzins wichtig. Zinsen, die auf Sachkapital anfallen, werden durch den Mietzins, Erbbaurechtzins und den Pachtzins bestimmt. Die Zinsen werden in Prozenten angegeben. In der Regel handelt es sich um den Zins für ein Jahr auch als Zinssatz per anno bezeichnet. Der wichtigste Zins ist der Zinssatz der Zentralbank, denn hier befinden sich nicht nur die Basiszinssätze, sondern auch der Lombardzinssatz und der Diskontsatz. Diese beiden sind die Hauptrefinanzierungsinstrumente. Ein wichtiger Zins ist auch der Marktzinssatz, der Bank- und Sparkassenzinssatz. Der Zins hat aber außer der Entgeltfunktion weitere wichtige Funktionen. Es dient als eine Risikoprämie bei der Absicherung von Rückzahlungen, er gleicht die Inflation und die Opportunitätskosten bei einem Kreditinstitut aus. Für die Bereitstellung eines Darlehens gilt der Sollzins und ist von Kreditinstituten eine der Haupteinnahmequellen. Der Habenzins wird für Gelder bezahlt die eingehen und ist für gewöhnlich wesentlich geringer als der Sollzins.

Die rechtliche Grundlage des Zinses bilden immer die Verträge wie Darlehensverträge, Mietverträge, die zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen werden. Der Zins ist im jeweiligen Vertrag mit aufzuführen. Es kann eine Zinsbindungsfrist oder auch ein variabler Zins vereinbart werden, was besonders bei der Kreditvergabe eine wichtige Rolle spielt, denn der Zins kann den Rückzahlungsbetrag erheblich in die Höhe treiben.