Die GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Rechtsform. Das liegt in der Beschränkung der Haftung. Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit. Das heißt, dass die GmbH nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet, das Privatvermögen des einzelnen Gesellschafters bleibt stets unberührt. Die GmbH kann außerdem zu jedem gesetzlich zuverlässigen Zweck eingerichtet werden, dabei ist lediglich zu berücksichtigen, dass sie immer gewerbesteuerpflichtig ist. Um vermögensverwaltende oder freiberufliche Tätigkeiten aufzunehmen, ist sie ungeeignet.
Die Gründung der GmbH
Um eine GmbH zu gründen werden mehrere juristische oder natürliche Personen benötigt. Diese sind dafür da, eine Gesellschaft abzuschließen. Doch bevor eine GmbH gegründet werden kann, muss der Gesellschafter ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro haben. Dieses Stammkapital setzt sich aus der Summe der Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter zusammen. Um das Stammkapital zu sichern, müssen vor der Eintragung in das Handelsregister sogenannte Mindesteinlagen erbracht werden. Ein Viertel der Stammeinlage jedes Gesellschafters muss abgedeckt sein.
Vorratsgesellschaften
Sobald Gesellschafter beschließen, eine GmbH zu gründen, kann eine Vorgründergesellschaft entstehen. Die Vorratsgesellschaft (nähere Infos gibt es dazu z.B. bei Foratis) arbeitet den Gesellschaftsvertrag heraus, sowie die notarielle Beurkundung. Rechtlich wird die Vorgründergesellschaft als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder als gHG gehandelt, ehe sie zur GmbH umgeschrieben wird. In dieser Phase haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Diese Vorgründergesellschaften erleichtern den Gesellschaftern den Schritt in die Selbständigkeit und bringen viele Vorteile mit sich. Der Eintrag in das Handelsregister, löst die GbR oder gHG ab und vollendet die Gründung der GmbH.