Die Palette der heute verfügbaren Kredite wird immer größer und es wird für den Laien immer schwerer, die Eigenheiten der jeweiligen Produkte durchschauen zu können. Deshalb ist es gut, dass im Rahmen der Stärkung des Verbraucherschutzes eine verstärkte Beratungspflicht für Produkte des Finanzmarktes eingeführt wurde und die Makler und Banker den Kunden darüber ein detailliertes Protokoll aushändigen müssen. Bei den Beratungsgesprächen stellt man als Kunde schnell fest, dass es mehrere Kriterien gibt, nach denen die einzelnen Kreditarten unterschieden werden können.
Art der Absicherung
Ein besichertes Darlehen findet man besonders häufig bei den Baufinanzierungen. Dabei wird zu Gunsten der Bank ein Recht im Grundbuch eingetragen, das dazu dient, die Verfügungsrechte des Eigentümers zu beschränken. Die gebräuchlichste Form ist dabei die Hypothek, bei der das im Grundbuch eingetragene Recht immer mit einer konkreten Forderung verbunden ist. In ähnlicher Form gibt es das besicherte Darlehen auch beim Fahrzeugkredit. Hier muss der Fahrzeugbrief hinterlegt werden, damit der Kreditnehmer das beliehene Fahrzeug nicht verkaufen kann. Von einem nicht besicherten Darlehen spricht man dann, wenn das nachgewiesene regelmäßige Einkommen als einzige Sicherheit für die Bank dient. Das kann auch durch eine Restschuldversicherung oder eine Risikolebensversicherung ergänzt sein.
Art der Verwendung
Bei der Art der Verwendung unterscheidet man die Kreditarten nach zweckgebundenen und zweckfreien Darlehen. Beim zweckfreien Darlehen darf der Kreditnehmer die Kreditsumme nach eigenen Wünschen verwenden. Früher nannte man diese Kreditform Hausfrauenkredit, heute sind dafür die Bezeichnungen Konsumkredit oder Verbraucherkredit üblich. Bei den zweckgebundenen Kreditarten leitet sich die Bezeichnung immer direkt aus der Art der Verwendung ab. Mit einem Fahrzeugkredit kann man ein Auto kaufen, mit einer Baufinanzierung ein Gebäude erstellen oder sanieren und ein Existenzgründerkredit dient zur Anschaffung der bei einem Firmenstart als Erstausrüstung benötigten Gerätschaften und Materialien.
Unterscheidung nach Kreditgeber
Bei der Unterscheidung der Kreditarten nach dem Kreditgeber sind auf dem Markt derzeit fünf Formen am gebräuchlichsten. Am häufigsten findet man den Bankkredit, bei dem man sich die Kreditsumme von einer klassischen Bank leiht. Beim Privatkredit bekommt man die Kreditsumme von einem privaten Investor. Leiht man sich die Summe von einer Versicherungsgesellschaft, wird von einem Policendarlehen gesprochen. Auch der Lieferantenkredit kommt sehr häufig vor. Damit bezeichnet man eine Stundung der Kaufsumme durch den liefernden Händler oder Dienstleister. Hier wird im Hintergrund zur Refinanzierung häufig eine klassische Bankfinanzierung abgeschlossen. Bekommt man das Geld von einer Bausparkasse, bei der man zuvor angespart hat, wird von einem Bauspardarlehen gesprochen. Weitere Kreditarten sind bei der Unterscheidung nach dem Kreditgeber das Arbeitgeberdarlehen, das Vermieterdarlehen und ähnliche Dinge.
Art der Rückzahlung
Bei der Art der Rückzahlung findet man die Kreditarten Tilgungsdarlehen und Anuitätendarlehen vor. Das Tilgungsdarlehen ist davon gekennzeichnet, dass immer ein gleich bleibender prozentualer Anteil der Kreditsumme pro Zeiteinheit zuzüglich der Zinsen gezahlt wird. Für den Kreditnehmer bedeutet das, dass er zu Beginn der Rückzahlungsphase höhere Raten als zum Ende des Kredits zahlen muss. Wie hoch die Raten ausfallen können, kann man vorab mit einem Kreditrechner checken. Ursache ist hier, dass zu Beginn die Zinslast am höchsten ist. Das Anuitätendarlehen ist deutlich planbarer, denn es zeichnet sich durch gleich bleibende Raten aus sich verändernden Anteilen aus Zinsen und Tilgung aus. Zu Beginn ist der Zinsanteil höher als zum Ende der Laufzeit. Umgekehrt steigt der Anteil der Tilgung zum Ende hin immer mehr an. Im Volksmund wird diese Kreditart auch als Ratenkredit bezeichnet.
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