Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten sind Aufwendungen, welche nicht durch die Produktion oder Dienstleistung für einen Kunden entstehen. Die Kosten müssen einem Unternehmen handfest zugeschrieben werden. In der Regel werden die Verwaltungskosten nicht einem Produkt oder einer Dienstleistung zugewiesen. Sie gehören zu den Gemein-/ Stellenkosten und werden in der Erlös- und Kostenrechnung auf die Dienstleistungen und Produkte umgelegt. Es ist nicht leicht, die Abgrenzung exakt durchzuführen. Wichtig ist aber, dass die Verwaltungskosten von den Produktions-, Vertriebs- und Herstellungskosten explizit abzugrenzen sind. Zu den Verwaltungskosten werden unter anderem Kosten des Verwaltungspersonals, Verbandbeiträge, Prüfungskosten, Kosten für Beleuchtung und Heizung, für Miete und Pacht, Bürobedarf, Porto, Telefon, Reisekosten und Werbungskosten.

Die Verwaltungskosten spielen vor allem auch bei den Bewirtschaftungskosten von Immobilien eine bedeutende Rolle. Die Kosten können, ebenso wie die Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis, nicht umgelegt werden und müssen bei der Bruttokaltmiete in Abzug gebracht werden. Die Verwaltungskosten mindern den Ertragswert von Immobilien und sollten aus diesem Grund auch möglichst niedrig gehalten werden. Wichtig ist dies besonders bei Immobilien, die vermietet werden, denn im Grunde möchte der Vermieter einen hohen Ertrag durch die Mieteinnahmen bekommen. Zu den Verwaltungskosten bei Immobilien gehören unter anderem die Kosten für eine Beauftragung von einem Unternehmen, welches die Wohnungsverwaltung übernimmt.