In einigen Bundesländern ist es schon seit 2004 möglich und seit 2006 kann man in allen Bundesländern eine vereinfachte Steuererklärung einreichen. Diese kann allerdings nicht von allen Steuerzahlern gemacht werden, sondern ist nur auf diejenigen beschränkt, die Einnahmen aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit nachgehen oder aber von steuerfreien Einnahmen leben, wie beispielsweise dem Arbeitslosengeld.
Ausgaben in der vereinfachten Steuererklärung
In der vereinfachten Steuererklärung, welche sich im Übrigen nur noch auf vier Seiten beschränkt, sind nur beschränkt Ausgaben geltend zu machen. Hier können beispielsweise Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben geltend gemacht werden. Unter den Werbungskosten findet man unter anderem Kontoführungsgebühren, Studiengebühren, Entfernungspauschale, Arbeitsmittel, Fort- und Weiterbildungskosten, Reisekosten und Fahrtkosten, sowie Verpflegungskosten, welche aus dienstlichen Gründen entstanden sind. Bei den Sonderausgaben können freiwillige Beträge zur Renten-, Lebenskapitalversicherung als auch Risikolebensversicherungen geltend gemacht werden. Genauso gehört hier auch die Kirchensteuer hinzu, Kosten für den Steuerberater, Berufsausbildungskosten und schließlich auch noch Spenden. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen: Scheidungskosten, Kosten für Krankheit, Kur und Pflege. Ehepartner können eine vereinfachte Steuererklärung einreichen, solang sie nicht gemeinsam veranlagt sind.
Nicht jeder kann die vereinfachte Steuererklärung machen
Keine vereinfachte Steuererklärung können gemeinsam veranlagte Ehepartner machen, aber auch Personen, die andere Einnahmen haben als Lohn aus nichtselbstständiger Arbeit oder eben Lohnersatzleistungen. Zu den anderen Einnahmen werden unter anderem Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung als auch Einnahmen aus Kapitalvermögen hinzugezählt. Auch wer Ausgaben hat, die aufgrund einer doppelten Haushaltsführung oder beim Einrichten eines Arbeitszimmers, welches zu Hause genutzt wird, entstehen, kann sich leider nicht der einfachen Steuererklärung widmen. Das hat alles seine Vor- und Nachteile. Man muss immer bedenken, auch wenn die klassische Steuererklärung aufwendiger und sicher auch dementsprechend zeitaufwendiger ist, man hat hier allerdings auch sehr viel mehr Möglichkeiten Kosten von der Steuer absetzen zu können und damit die Steuerschuld zu mindern.