Überschuldung: Wege aus der Schuldenfalle

Überschuldung: Wege aus der Schuldenfalle

Heute ist der Weg aus den Schulden nicht mehr so schwer wie vor einigen Jahrzehnten. Wer sich heute überschuldet hat, kann am Verfahren der Privatinsolvenz teilnehmen und ist nach längstens sechs Jahren schuldenfrei. Das gilt zumindest dann, wenn man in dieser Zeit die gesetzlichen Regeln einhält. Wie Sie Schritt für Schritt der Schuldenfalle entkommen, erfahren Sie hier.

Außergerichtliche Klärung mit den Gläubigern

Eine Möglichkeit, um seine Schulden schnellstmöglich loszuwerden, ist der freiwillige Schuldenerlass. Betroffene müssen alle ihre Finanzen offen legen. Kreditverträge, Mahnbescheide, Rechnungen und alle anderen Unterlagen müssen auf den Tisch. Ein zugelassener Schuldnerberater (zu finden unter: www.schuldendirekthilfe.de) unterstützt die Betroffenen dann bei einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern. Bei der Beratung wird ein Schuldenplan erstellt. Im Schuldenplan wird festgehalten, wie hoch die Schulden tatsächlich sind. Auch soll geklärt werden, ob Geld aus anderen Quellen für die Begleichung der Schulden zur Verfügung steht. Verwertbares Vermögen wie beispielsweise ein Auto muss verkauft werden. Der Erlös wird an die Gläubiger verteilt. Zudem muss das pfändbare Einkommen für einen Zeitraum von sechs Jahren an einen Treuhänder abgetreten werden. Gibt es weder ein pfändbares Einkommen noch verwertbares Vermögen, kommt in der Regel keine außergerichtliche Einigung zustande und es folgt der Gang vors Gericht.

Einigung vor dem Amtsgericht

Wird keine außergerichtliche Einigung erzielt, dann muss man den Fall vor Gericht klären. Sieht das Gericht in dem einmal gefassten Schuldenplan einen möglichen Erfolg, wird versucht diesen durchzusetzen. Wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger dem Plan zustimmen, dann wird dieser umgesetzt. Kommt auch hier keine Einigung zustande, dann muss ein Steuerberater, Anwalt oder Treuhänder einspringen. Dieser prüft noch einmal alle Vermögens- und Sachwerte. Ist nichts da, was verwertet werden kann, dann beginnt die Phase der Restschuldbefreiung. Das gilt zumindest so lange, wie der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Wohlverhaltensperiode dauert in der Regel sechs Jahre. Kann unter Umständen aber auf fünf oder sogar drei Jahre verkürzt werden. Hat man sich in dieser Zeit gesetzeskonform verhalten, erfolgt der Schuldenerlass.

Sechs Jahre Verzicht

Die Privatinsolvenz beinhaltet sechs Jahre Entschuldung. In dieser Zeit müssen Schuldner auf vieles verzichten und ihre Schulden bestmöglich abtragen. Ein Schuldenberater unterstützt Betroffene bei der Planung einer Privatinsolvenz und hilft dabei, den Schuldenberg im Blick zu behalten.

Bild: ThinkStock, Getty Images, Wavebreakmedia Ltd

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