Selbstauskunft

Bei einer Selbstauskunft kann es sich um verschiedene Informationen handeln, die ein Unternehmen von einer Person benötigt, um Verträge überhaupt abschließen zu können. Es gibt verschieden Arten der Selbstauskunft, welche sich unterscheiden. Allerdings haben alle Arten den Hintergrund, dass ein Unternehmen etwas über die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Person erfährt. Als erstes kann bei der Schufa eine Selbstauskunft eingeholt werden, bei welcher alle Daten einer Person enthalten sind, die Informationen über die Kreditfähigkeit geben. Dies ist nicht nur bei Vertragsabschlüssen wichtig, sondern auch für die Person selbst, die über sich eine Selbstauskunft bei der Schufa eingeholt hat, denn so kann man selbst sehen, welche Daten und Informationen gespeichert sind.

Es kann sich bei einer Selbstauskunft auch um ein Formular handeln, welches von einem Antragsteller für einen Kredit auszufüllen ist. Da Formular ist ein von einem Kreditgeber vorgefertigtes Exemplar, welches die Einkommens- und Vermögenssituation klarstellt. So hat der Kreditgeber die Möglichkeit, die Kreditwürdigkeit zu überprüfen und leichter eine Entscheidung für einen Kredit zu fällen. Bei dieser Art der Selbstauskunft muss der Antragsteller die gemachten Angaben auch belegen, sei es durch Kontoauszüge, Einkommenssteuerbescheide oder Gehaltsabrechnungen. Allerdings mach der Kreditgeber gleichzeitig eine Anfrage bei der Schufa, um zu erfahren, wie die Situation dort aussieht.

Eine weitere Art der Selbstauskunft ergibt sich beim Abschluss von Versicherungen, denn je nach Art der Versicherung spielen nicht die finanziellen Verhältnisse eine wichtige Rolle, sondern auch der Gesundheitszustand. Beispielsweise wenn es um eine Zusatzkrankenversicherung geht. Bei einer KFZ-Versicherung spielen auch die Kilometerangaben, Abstellplätze für das Fahrzeug, Alter des Fahrzeugs und weitere Daten eine Rolle, damit die genauen Beiträge errechnet werden können.
Wichtig ist es immer, dass eine Person, die zu einer Selbstauskunft gebeten wird, die Angaben wahrheitsgemäß macht. Denn sollte der Fall eintreten, dass Angaben gemacht worden sind, die falsch und dies herauskommen, kann es die fristlose Kündigung eines Vertrages zur Folge haben, was meist dann mit noch schlimmeren Folgen verbunden ist. Die rechtlichen Grundlagen einer Selbstauskunft sind bei allen Arten der Selbstauskunft die gleichen. Es gehört auch dazu, dass der Fragende nur die für einen Vertrag relevanten Informationen erfragen darf. Ein Auskunftsgebender muss keine Angaben machen, wenn diese für einen Vertragsabschluss keine Aussagekraft haben. Sollte es nicht zu einem Vertragsabschluss kommen, kann der Auskunftsgebende verlangen, dass die Informationen über ihn gelöscht werden.