Restschuld

Wird von einer Restschuld gesprochen, handelt es sich um den Kreditbetrag, der nach dem Ablauf von der ersten vereinbarten Zinsbindungsfrist nicht beglichen worden und valutiert. Dies ist bei der Baufinanzierung im privaten Bereich der Fall. Bei einer Konzeption von einem Bau oder Erwerb einer Immobilie hat die Restschuld eine wichtige Bedeutung, den so können nicht nur verschiedene Baudarlehen einfacher verglichen werden, auch die langfristigen Maßnahmen zur Finanzierung können so geplant werden. Ist eine Restschuld vorhanden, macht dies eine Anschlussfinanzierung unumgänglich. Dabei muss der Darlehensnehmer unbedingt beachten, dass bei einer Darlehensaufnahme auch bei der Tilgung Belastungen getragen werden müssen, welche über eine initiale Frist der Zinsbindung hinausgehen. Hierbei gibt es wichtige Faktoren zu berücksichtigen, wie das Alter vom Darlehensnehmer zu Beginn der Tilgung, damit es möglich ist, eine ideale Lösung zu finden, welche nicht in Zukunft zu Problemen bei der Tilgung führen kann. Es kann nämlich für einen Darlehensnehmer schwer werden, mit einer kleinen Rente den Finanzierungsplan einzuhalten, wenn die Raten zu hoch sind.

Die Restschuld aus einer Hypothek wird anhand verschiedener Faktoren bestimmt. Die Höhe des Darlehens, welches eingereicht worden ist, hat dabei eine entscheidende Rolle. Ebenso wichtig ist der Tilgungssatz, welcher allerdings im Zusammenhang mit dem Sollzins von einem Darlehen steht.
Ein Restschuldlevel wird für die Finanzierungen, welche sich auch einzelnen Darlehen zusammensetzen, für jedes einzelne Engagement berechnet. Der Grund liegt darin, dass der Verlauf der Tilgungen von den einzelnen Krediten unterschiedlich sein kann. So können Darlehen, welche tilgungsfreie Anlaufjahre haben, zum Beispiel ein Kredit aus Programmen von bundeseigenen Kreditinstituten für einen Wiederaufbau, können so abgrenzend beachtet werden und sind so bei den entsprechenden Kalkulationen auch angemessen zu behandeln.

Damit die erste valutierende Restschuld aus der ersten Bindung des Zinses ermittelt werden kann, besteht die Möglichkeit die Berechnungen von dem Bauherrn oder dem Käufer in Eigenregie durchzuführen. Es kann aber auch eine detaillierte Ausfertigung bei dem Darlehensgeber oder dem Finanzierungsvermittler in Anspruch genommen werden. Die Berechnung kann im Grunde sehr einfach durchgeführt werden: Der Darlehensnennbetrag wird mit den Fremdkapitalkosten zusammengerechnet. Dann wird diese Gesamtsumme minus der geleisteten Zahlungen gerechnet und ergibt im Ergebnis die Restschuld, welche der Darlehensnehmer noch zu tilgen hat.