Bei dem Abschluss eines Vertrages entstehen immer auf beiden Vertragsseiten Rechte und Pflichten. Auch bei Kreditverträgen ist dies nicht anders. Ein Kreditvertrag wird zwischen einem Kreditgeber, meist einer Bank und einem Kreditnehmer, über die Gewährung einer gewissen Kreditsumme, geschlossen.
Bonität und Liquidität
Wie hoch die Kosten des Kredites sind, quasi, ob es sich dabei um einen billigen Kredit handelt, oder nicht, entscheidet unter anderem die Bonität und Liquidität des Kreditkunden. Deshalb sind diese dazu verpflichtet, ihre finanzielle Situation dem Gläubiger offenzulegen. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, kann die Bank einen Kreditantrag ablehnen. Besteht ein Schuldner-Gläubiger-Verhältnis bereits und verweigert der Kreditnehmer die Offenlegung seiner Daten, dann ist die Bank außerdem dazu berechtigt, den laufenden Kreditvertrag zu kündigen. Dazu muss sie ihren Kunden vorher aber deutlich darauf hingewiesen haben, dass durch Nichteinhaltung seiner Mitwirkungspflicht, eine Kündigung die Folge sein wird. Außerdem muss die Bank, bevor die Kündigung erfolgt, den Schuldner mit einer Kündigung drohen, damit dieser Zeit hat zu reagieren. Erfolgt dennoch keine Mitwirkung von Seiten des Schuldners, kann der Kredit gekündigt werden.
Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
Beharrt nun der Kreditnehmer auf sein vermeintliches Recht, nämlich auf seinen Kredit, mit der Argumentation, dass er seine Schulden immer pünktlich beglichen hat, wird dies nicht viel nützen, da er trotzdem die Vertragsbedingungen nicht eingehalten hat. Der Kreditvertrag unterliegt den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere den Paragraphen 488 ff. Dieses Gesetz regelt zwar nur die Mindestanforderungen, beinhaltet aber auch die Aussage, dass ein rechtskräftiger Vertrag nur zustande kommt, wenn beide Parteien ihre Rechten und Pflichten auch erfüllen. Das bedeutet, dass der Kreditgeber, die Kreditsumme nur auszahlen muss, wenn der Kreditnehmer die dafür nötigen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt.