Die Situation finanziell angespannt, die Mahnungen trudeln nur so ins Haus, bei den ersten Mahnbescheiden werden manche Betroffene hellhörig. Manche Schuldner werden das erst später, wenn einiges schon im Argen liegt. Gründe zur Überschuldung kann es viele geben: ob Arbeitslosigkeit, ein Lebensstil über die eigenen Finanzen hinaus oder eine Scheidung. Plötzliche Veränderungen im Leben eines Menschen können dazu führen, dass es mit den Finanzen nicht mehr stimmt und das Konto ins Minus rückt.
Vorhandene Hilfsmöglichkeiten nutzen
Hat man keinen Überblick mehr über seine Schulden und ist man mit der Lage überfordert, ist es für viele schwierig, sich das einzugestehen. Wenn man seine Situation erkennt, alleine aber damit nicht klarkommt, sollte man sich Hilfe von außerhalb holen. Es gibt in den Großstädten und Kommunen spezielle Schuldnerberatungsstellen, die mit Fachwissen jeden Fall von Überschuldung individuell betreuen, gleich ob die Schuldenregulierung Berlin oder auf dem Dorf ist. Obwohl der Begriff Schuldenberatung nicht gesetzlich geschützt ist, gibt es viele Einrichtungen mit langjähriger Expertise. Neben den finanziellen und rechtlichen Hilfestellungen ist oft eine psychosoziale Unterstützung der Betroffenen gefragt. Deswegen hat man es in diesen Beratungsstellen nicht nur mit Juristen und Betriebswirten zu tun, sondern auch mit Sozialarbeitern oder Psychologen.
Was genau macht eine Schuldnerberatung
Angestrebt wird eine umfassende Schuldenregulierung, im Idealfall die vollständige Tilgung der Schulden. Inwieweit das möglich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Einen Königsweg gibt es meist nicht, da unterschiedliche Gläubiger verschiedene Vorstellungen über die Rückzahlung haben. Ein Werkzeug, das Schuldnerberatungsstellen aber erfolgreich anwenden ist die Stundung, um eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit zu überbrücken. Des Weiteren entwerfen sie mit dem Schuldner einen Pan zur Schuldenregulierung. Hier werden die monatlichen Einkünfte mit den zu tilgenden Schulden und den Lebenshaltungskosten gegenübergestellt. In einem weiteren Schritt übernehmen die Beratungsstellen im Auftrag des Schuldners die Verhandlungen mit Gläubigern und Inkassobüros. Im äußersten Fall, wenn eine zeitnahe Tilgung nicht mehr möglich ist oder die monatliche Belastung nicht mehr zumutbar ist, bereiten Sie die das Verbraucherinsolvenzverfahren vor und führen es durch.
Mit einer gütlichen Einigung ist jedem Beteiligten gedient. Der Schuldner kann in absehbarer Zeit wieder aus den Miesen kommen und der Gläubiger kommt letztendlich auch zu seinem Geld.