Prolongation

Als Prolongation versteht man grundsätzlich die Verlängerung eines befristeten Vertragsverhältnisses (Anschlussfinanzierung).

Anders erklärt bezeichnet man Prolongation als Konditionenanpassung.

Für die Darlehensgewährung müssen Darlehensnehmer und Darlehensgeber nach Ablauf der Zinsfestschreibung neue Konditionen für einen weiteren vereinbarten Zeitraum verhandeln.
Hierbei wird dem Darlehensnehmer vonseiten des Darlehensgebers einige Zeit vor Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung ein Angebot unterbreitet. Dieses Angebot vom Darlehensgeber beinhaltet einen bestimmten Zinsfestschreibungszeitraum. Die Konditionen, die neu verhandelt werden, richten sich in aller Regel nach der aktuellen Situation auf dem Kapitalmarkt. Durch diese ständigen Neuverhandlungen wird sowohl dem Darlehensgeber als auch dem Darlehensnehmer die Sicherheit gewährt, dass die Höhe der Zinsen möglichst gerecht ist. Würde man die Zinshöhe gleich zu Beginn für den gesamten Zeitraum fest vereinbaren und es dann dramatische Veränderungen auf dem Kapitalmarkt gäbe, wäre einer der beiden Vertragspartner extrem benachteiligt.
Deshalb ist die Konditionenanpassung bzw. Prolongation vor allem in Zeiten der weltweiten Krise immer beliebter.

Doch bei der Prolongation ist Vorsicht geboten.
Manche Banken nutzen die Unwissenheit bzw. Bequemlichkeit ihrer Kunden aus und  ändern die Konditionen natürlich zu Gunsten der Bank. Die Bankkunden bekommen von diesen Veränderungen der Konditionen nur selten etwas mit und zahlen deshalb meist unwissend mehr. Als Kunde sollte man deshalb neue Verträge genau prüfen. Stellt man fest, dass die jeweilige Bank die Konditionen verändert hat, sollte man sich bei anderen Banken umhören und die Konditionen vergleichen.
So ist garantiert, dass man stets die niedrigsten Konditionen bezahlt. Vor allem in Zeiten der weltweiten Finanzkrise sollte man darauf achten, möglichst kurze Zeiträume zu vereinbaren, da sich die Situation auf dem Finanzmarkt sehr schnell stark verändern kann.