Nettokreditbetrag

Ist von einem Nettokreditbetrag die Rede, handelte es sich im Normalfall um den Betrag, den ein Kreditnehmer von Kreditgeber ausgezahlt bekommt. Festgelegt wird dies in rechtlicher Hinsicht im Verbraucherdarlehensvertrag des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es wird also der Bruttodarlehensbetrag abzüglich aller Kreditkosten gemeint.

Stellt ein Bankkunde einen Antrag für ein Darlehen oder Kredit und bekommt eine Summe auf das entsprechende Konto überwiesen, wird dem Kunden der Nettokreditbetrag ausbezahlt.

Es handelt sich immer um die Kreditsumme, um welche ein Kreditnehmer auch tatsächlich verfügen kann. Bearbeitungskosten, Kosten der Restschuld, Versicherungsgebühren, Vermittlungskosten oder sonstige anfallende Kreditkosten sind nicht im Nettokreditbetrag enthalten. Es ist aus diesem Grund für einen Antragsteller auch wichtig, dass die eventuell anfallenden Kosten mit in den Darlehenswunsch einbezogen werden, sodass zum einen ein besserer Vergleich der Kreditangebote gemacht werden kann und zum anderen, um zu sehen, welchen Betrag man an den Kreditgeber tatsächlich wieder zurückbezahlen muss. Für einen Vergleich ist es immer Sinnvoller, statt den Nettokreditbetrag zu vergleichen, den Bruttodarlehensbetrag als Basis für den Vergleich zu nutzen.

Da sich ein Kredit immer aus mehreren Teilen zusammensetzt, und nicht etwa der Nettokreditbetrag an die Bank zurückbezahlt werden muss, sollte die Höhe des Nettokreditbetrages eine wichtige Überlegung sein, denn je höher ein Nettokreditbetrag ist, desto höher sind auch die anfallenden Gebühren und Zinsen, desto höher der Rückzahlungsbetrag, also der Bruttokreditbetrag.
Teilweise sehen Banken den Nettokreditbetrag als den Wunschbetrag eines Darlehens an, was aber nicht richtig ist, denn wird ein Kreditvertrag mit Disagio abgeschlossen, muss von der gewünschten Kreditsumme erst einmal dieses abgezogen werden, damit der Nettokreditbetrag bekannt ist. Wieder andere Banken sehen den Nettokreditbetrag als die gewählte Kreditsumme und die anfallenden Restschuldversicherungsgebühren.

Juristisch ist es aber tatsächlich so, dass es sich beim Nettokreditbetrag um den Betrag handelt, den ein Kreditnehmer ausgezahlt bekommt. Werden auf diesen die Gebühren, Restschuldversicherung und Zinsen berechnet, handelt es sich um den Gesamtkreditbetrag (Bruttokreditbetrag).

Der Bruttokreditbetrag spielt für die meisten Kreditnehmer eine größere Rolle, denn aus diesem ergeben sich die Laufzeit und die Höhe der monatlichen Rückzahlungsraten. Je höher der Bruttokreditbetrag, desto länger die Laufzeit oder desto höher die monatliche Belastung. Daher auch immer der Rat, sich über den Bruttokreditbetrag Gedanken zu machen, weniger über den Nettokreditbetrag, obwohl die Höhe natürlich wichtig ist, um eine Finanzierung auch entsprechend vornehmen zu können.