Nennbetrag

Der Nennbetrag, auch als Nennwert oder Nominalwert bezeichnet, ist ein tatsächlich gesetzlicher Wert von einem Zahlungsmittel wie der Münze oder von einem Finanzinstrument, wie der Aktie. In der Regel befindet sich der Nennwert direkt auf dem Zahlungsmittel oder einer Urkunde vom Vermögenstitel. Die jeweiligen Nennbeträge von den einzelnen Zahlungsmitteln werden durch die Einrichtungen, welche diese ausgeben, festgelegt. Bei den ausgebenden Einrichtungen handelt es sich für gewöhnlich um Nationalbanken.

Zu beachten ist, dass es bei speziellen Zahlungsmitteln, wie den Sammelmünzen, der Sammlerwert teilweise um ein Vielfaches höher ist, als der gesetzliche Nennwert. Es kann unter andrem daran liegen, dass von diesem entsprechenden Zahlungsmittel nur eine begrenzte Anzahl gedruckt worden ist, wie unter anderem mit dem Monaco Euro-Münzen, oder eben ganz besondere Personen darauf gedruckt sind, und dadurch ebenfalls nur begrenzte Stückzahlen vorhanden sind.

Der Begriff Nennwert ist besonders im Bereich der Wertpapiere häufig zu finden. Die Nennbeträge weichen normalerweise von den Kurswerten eines Wertpapieres ab. So kann der Nennwert von einer Schuldverschreibung zum Beispiel 10.000 Euro betragen, allerdings der Käufer 10.100 Euro bezahlen muss, weil der Kurs auf 101 Prozent gestiegen ist. Somit gibt der Nennwert hier die Forderung an, die dem Emittenten gegenüber bestehen. Dadurch wird mit Aktien der Anteil vom Grundkapital von der ausgebenden Gesellschaft gezeigt. Aus diesem Grund werden diese Aktien auch Nennbetragsaktien genannt. Der Nennwert einer Aktie muss laut deutschem Aktiengeschäft (AktG) mindestens einen Nennbetrag von 1.000 Euro oder natürlich noch besser, ein Vielfaches davon betragen. Geht es um Stückaktien, muss der rechnerische Wert von Aktien wenigstens 1 Euro betragen.

Dadurch, dass Nennbetrag natürlich auch mit dem Nominalbetrag gleich zusetzen ist, stellt dieser die tatsächliche Darlehenssumme dar, welche zwischen einem Darlehensnehmer und Darlehensgeber festgelegt worden ist. Es handelt sich hier um die Summe, die tatsächlich auch ausgezahlt wird. Zwar findet eine Gleichsetzung zum Nennwert statt, allerdings müssten von diesem noch die Abschlussprovisionen abgezogen werden, damit der Nennbetrag Mit dem tatsächlichen Wert angegeben wird. Zinsen und sonstige anfallende Darlehenskosten werden beim Nennwert nicht berücksichtigt. Grund für diese Abgrenzung ist, dass keine Zinsen oder sonstigen Kosten in dem Wert versteckt sind. Es wird der Nennbetrag mit dem Kapitalbedarf gleich gesetzt, über welchen dann auch das entsprechende Darlehen abgeschlossen wird.