Mitantragssteller

Im Bereich des Darlehens kann der Begriff Mitantragssteller des Öfteren gehör werden. Hierbei ist nicht nur ein Kreditnehmer Antragsteller für ein Darlehen, sondern eine weitere Person wird als 2. Antragsteller im Antrag aufgeführt. So wird ein Darlehen nicht nur auf eine Person geschrieben, sondern auf zwei, also dem ersten Antragsteller und dem Mitantragssteller.

Gerade in der Immobilienfinanzierung oder bei größeren Finanzierungen ist dies der Fall. In der Regel sind es Ehepartner oder Lebensgemeinschaften. Für ein Kreditinstitut ergibt sich dadurch ein wesentlicher Vorteil, denn so haftet nicht nur eine Person für ein Darlehen, sondern es kann sich an eine weitere Person gewendet werden, die für das Darlehen aufkommen muss, wenn der erste Antragsteller seinen Verpflichtungen aus einem Darlehensvertrag nicht mehr nachkommt. In der Regel ist es so, dass der Mitantragssteller selbstschuldnerisch haftet, also ebenso wie der Hauptantragsteller. Es ist ähnlich wie eine Bürgschaft, welche der Mitantragssteller für den Hauptantragsteller unterschreibt. In der Regel werden bei Immobilienfinanzierungen Darlehen nur gewährt, wenn es einen zweiten Antragsteller gibt, weil die Bank so eine wesentlich höhere Sicherheit hat. Ein Mitantragssteller wird demnach auch Mitschuldner genannt.

Es gelten für einen Mitschuldner die gleichen Bedingungen, wie für den Hauptschuldner und der Mitantragssteller muss auch alle Bedingungen erfüllen, welche für ein Darlehen gestellt werden. Dies bedeutet, dass ebenso die Auskunft über die Bonität eingeholt wird, es wird eine Aufstellung aller Verbindlichkeiten und Forderungen gemacht, es müssen Einkommensnachweise vorgelegt werden, falls vorhanden. Ein Hauptantragsteller hat es in der Regel einfacher ein Darlehn zu erhalten, wenn ein Mitantragssteller eingetragen wird, auch wenn kein Einkommen vorhanden ist. Gerade bei Ehepartner kann es der Fall sein, dass der nicht arbeitende Partner als erster Antragsteller gilt und jener mit regelmäßigem Einkommen als zweiter Antragssteller. Da die beiden Einkommen aus sozialen Leistungen und auch Arbeitseinkommen zusammengelegt werden, erhöht sich so dir Chance, dass ein Darlehen gewährt wird. Dadurch, dass ein Hauptantragsteller und ein Mitantragssteller den Antrag für ein Darlehen stellen, erhöht sich zum einen der finanzielle Spielraum und zum anderen kann dadurch eine bessere Bonität erreicht werden.

Hauptschuldner und Mitschuldner sind also Gesamtschuldner, welche gemeinsam für einen Kredit haften und zwar gleichermaßen für die gesamte Kreditsumme.