Ein Leasingnehmer ist eine Person oder ein Unternehmen, welche eine Leasingobjekt bei einer Leasinggesellschaft least. Dabei kann es sich um Anlagen, Maschinen, Immobilien und Fahrzeuge handeln, welche der Leasinggeber dem Leasingnehmer zum Leasen anbietet. Das Objekt, welches vom Leasingnehmer geleast wird, kann durch ihn genutzt werden.
Vertraglich wird mit einem Leasingnehmer auch vereinbart, dass dieser für die Instandhaltung und Wartung des Leasingobjektes verantwortlich ist. Geht es zum Beispiel um das Fahrzeugleasing, verlangen die Leasinggesellschaften, dass der Leasingnehmer eine Vollkaskoversicherung abschließt. Grund hiefür ist einfach, weil das Objekt Eigentum der Gesellschaft bleibt, dieses auch entsprechend abgesichert ist, falls es einmal zu einem Totalschaden kommen sollte. Ein Leasingnehmer kann eine Privatperson sein und das Privatleasing in Anspruch nehmen. Dies ist allerdings nur selten der Fall und wird in der Regel nur bei Fahrzeugen angewendet. Der Vorteil für den Leasingnehmer liegt darin, dass er das Objekt, nach der Laufzeit des Leasingvertrages, zu einem Restwert erwerben kann oder dieses einfach an die Gesellschaft zurückgibt. Es muss sich nicht um einen Weiterverkauf oder die eventuelle Verschrottung gekümmert werden.
Leasinggesellschaften nutzen das Privatleasing häufig als Werbezwecke. So haben private Leasingnehmer dadurch oftmals Vorteile, weil besonders günstige Leasingangebote von den Gesellschaften gemacht werden. Ein Leasingnehmer kann aber auch Nachteile erlangen, falls sich nicht an die Vorschriften gehalten wird. Sitzt der Leasingnehmer nach dem Alkohol am Steuer eines Leasingfahrzeuges und hat einen Unfall, haftete die Vollkasko nicht mehr und der Leasingnehmer muss für den entstandenen Schaden selbst aufkommen oder sofort den fälligen Rückkaufwert an den Leasinggeber zurückbezahlen. Das Geschäftsleasing hingegen wird um so häufiger genutzt. Die Leasingnehmer können die Leasingraten vollständig als Betriebsausgaben angeben und auch die Vorsteuer, wenn das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, aus den Leasingraten in Abzug bringen. Der Leasingnehmer muss für das geleaste Objekt nicht nur einen Vertrag mit dem Leasinggeber abschließen, sondern auch monatlich eine vereinbarte Leasingrate bezahlen. Es kann für einen Leasenden günstiger sein, als ein Kredit, weil die Belastung geringer ist. Außerdem kann er die Sache auch wieder zurückgeben und ist nicht zu einem Kauf verpflichtet. Wann es günstiger ist, Leasingnehmer zu sein, und wann Kreditnehmer, muss durch entsprechende Angebote verglichen werden.