Der Leasinggeber ist eine Gesellschaft, die so genannte Leasinggesellschaft. Sie bietet einem Kunden, dem Leasingnehmer, ein Objekt, das Leasingobjekt, gegen eine monatliche Zahlung, der Leasinggebühr, an. Der Leasinggeber stellt dem Leasingnehmer das Objekt zur Nutzung zur Verfügung. Hierfür wird ein Leasingvertrag abgeschlossen, in welchem die Verpflichtungen des Leasinggebers, die Leasingraten, die Laufzeit auch eventuell die Option eines Kaufs nach Leasingende festgehalten werden. Der Leasinggeber bleibt beim Leasing immer der Eigentümer des Objektes, ist aber nicht, wie bei der Miete, für die Instandhaltung und Wartung zuständig, denn hierzu ist der Leasingnehmer verpflichtet. Sollte der Leasinggeber dem Leasenden die Option zum Erber des Objektes anbieten, wird erst mit einem geschlossenen Kaufvertrag dieses Objekt Eigentum vom Leasingnehmer.
Handelt es sich um ein direktes Leasing, bei welchem Fahrzeuge, Anlagen oder Maschinen direkt vom Hersteller leasen, gilt dieser als Leasinggeber. Es handelt sich dann um ein so genanntes Herstellerleasing. Dies ist aber eher selten der Fall, denn meist wird die Leasinggesellschaft von einer Tochterfirma des Herstellers geführt. Typisch ist diese Form aber vor allem in der Automobilherstellung. Die KFZ-Hersteller bieten das Leasing über eine Leasinggesellschaft an, welche direktes Tochterunternehmen eines Autokonzerns ist.
Wird vom indirekten Leasing gesprochen, ist der Leasinggeber nicht der Hersteller, sondern eine Leasinggesellschaft. Diese fungiert rechtlich auf eigene Faust und stellt auch kein Tochterunternehmen vom Hersteller dar. Es entsteht im Grunde eine „Dreiecksbeziehung“, denn als Leasinggeber finanziert die Leasinggesellschaft das Objekt des Herstellers und überlässt es durch den Leasingvertrag der Nutzung einem Leasingnehmer. Die Konditionen von einem Leasingvertrag werden zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer vereinbart. Je nachdem, was für ein Objekt geleast werden möchte, sollte man sich an verschiedene Leasinggesellschaften werden, um verschiedene Angebote miteinander vergleichen zu können. Nicht immer sind die Konditionen die gleichen, daher kann sich ein Vergleich durchaus lohnen. Auch ein Kreditinstitut kann Leasinggeber sein, wenn diese ein Objekt als Eigentum besitzt. Welche einzelnen Recht und Pflichten die Vertragsparteien haben, muss immer in schriftlicher Form anhand eines Vertrages festgehalten werden. Ob es günstiger ist, zu einem Leasinggeber zu gehen, um ein Objekt dort zu mieten, oder sich an eine Bank für einen Kredit zu wenden, muss durch entsprechende Angebote festgestellt werden.