Bei einer Kreditablösung handelt es sich um eine Umschuldung, bei welcher ein Kredit einschließlich der hinterlegten Sicherheiten von dem aktuellen Kreditgeber zu einem neuen Kreditgeber übergeben wird. Der Grund einer Kreditablösung sind meist günstigere Konditionen. Der Kreditnehmer gibt dem ablösenden Kreditinstitut den Auftrag, die Ablösung der vorhandenen Verbindlichkeiten durchzuführen. Die ablösende Bank wird sich hierfür in der Regel mit der Bank, die den Kredit derzeit führt, in Verbindung setzen, um zu erfahren, wie hoch die Ablösesumme ist und wann der Ablösetermin ist.
Findet die Kreditablösung statt, wird die ablösende Bank dem abzulösenden Kreditinstitut die entsprechende Summe überwiesen. Besonders bei Ratenkrediten ist es häufig der Fall, dass eine Kreditablösung stattfindet, vor allem, wenn es sich um mehrere Verbindlichkeiten handelt, beispielweise um einen Raten- und Dispositionskredit. Diese beiden Kredite werden in einer Summe zusammengefasst und er Kreditnehmer hat die Chance, eine geringere Belastung zu haben. Die Zusammenführung der beiden Kredite durch eine Kreditablösung hat den großen Vorteil, dass die Gesamtkreditsumme geringer ist, weil nicht für zwei Kredite Zinsen bezahlt werden müssen, sondern lediglich nur noch für einen. Bestehen Kreditsicherheiten, müssen diese mit der Kreditablösung ebenfalls übertragen werden. Dies geschieht in der Regel durch einen Treuhandauftrag. Für gewöhnlich wird schon bei der Nachfrage nach der Ablösesumme auch nach eventuellen Sicherheiten gefragt. Mit der Maßgabe eines Trauhandauftrages erfolgt dann auch die Überweisung der erforderlichen Ablösesumme.
Über das überwiesene Geld darf die Bank, die abgelöst worden ist, nur dann Verfügen, wenn auch die Bedingungen von einem Treuhandauftrag erfüllt worden sind. Die Bedingung von einem Treuhandauftrag ist im Grunde die Übertragung der Sicherheiten an die ablösende Bank. Sollte das abzulösende Kreditinstitut die Sicherheiten nicht mittels eines Treuhandauftrages übertragen, weil eventuell weitere Forderungen vorhanden sind, für welche die Sicherheiten hinterlegt worden sind, dann wird der Treuhandauftrag abgelehnt und das Geld einfach wieder zurücküberwiesen. Die Kreditablösung findet in diesem Fall nicht statt. Ob und wann eine Kreditablösung sinnvoll ist, sollte man sich immer vor dem Erteilen eines Auftrages für die Ablösung berechnen lassen. Es kann zwar der Zinssatz niedrig sein, aber wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung, Bearbeitungsgebühren und weitere Kosten von der abzulösenden Bank gefordert werden, kann die Ablösesumme wesentlich höher sein, als der noch offen stehende Kredit.