Kredit aufnehmen fürs Ansehen

Prestige, Ansehen und Statussymbole prägen das Bild, dass man von seinen Nachbarn und Freunden hat. So heißt es nicht umsonst „Kleider machen Leute“ und „Hast du was, bist du was“. Leider nehmen das allzu viele Menschen viel zu wichtig und leben deshalb über ihre Verhältnisse. So muss es immer die neueste Technik sein, hat man den neuen Plasmafernseher noch im Kaufhaus über die Null-Prozent-Finanzierung „günstig“ mitgenommen, folgen bald darauf der neue Computer oder das beste Smartphone.

Ungeplante Neuinvestitionen

Vielfach hat man sich dies sicherlich gut überlegt und kann die Raten für die Finanzierung auch monatlich abdrücken. Doch kommen dann ungeplante Neuinvestitionen dazu, wenn beispielsweise die Waschmaschine oder das Auto kaputt geht, ist der finanzielle Rahmen schnell überspannt und man manövriert sich in eine Schuldenfalle. Was man hier auf jeden Fall nicht machen sollte ist, Mahnungen und Inkassoschreiben zu ignorieren. Als Schuldner sollte man aber auch nicht unüberlegt einen weiteren Kredit aufnehmen, um die schon bestehenden zu bedienen, denn diese verursachen nur noch mehr Kosten.

Schuldenberatungsstellen

Schuldnerberatungsstellen sind hier die Lösung. Diese beraten überschuldete Privatpersonen und unterstützen sie bei der Findung einer Lösung. Die Gemeinde- und Sozialämter vermitteln überschuldeten Menschen eine Beratungsstelle. Die Experten der Schuldnerberatung können Verbrauchern oft Mittel und Wege aufzeigen, wo diese schon lange kein Land mehr gesehen haben. Eine Lösung ist die außergerichtliche Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner. Dabei werden alle noch offenen Beträge geprüft, geordnet und mit den Gläubigern eine Regelung getroffen, die es möglich macht, die Schulden nach und nach angemessen abzahlen zu können.

Der juristische Weg

Ist eine Einigung nicht mehr möglich, muss das gerichtliche Verfahren einer Privatinsolvenz in die Wege geleitet werden. Nach Abschluss dieses Gerichtsverfahrens kann der Schuldner von seinen Verbindlichkeiten befreit werden. Diese Restschuldbefreiung erfolgt zumeist sechs Jahre nach dem Urteilsspruch. Innerhalb dieser Zeit werden aus dem Erlös der zur Zwangsvollstreckung gegebenen Vermögensgegenstände die Schulden soweit als möglich getilgt. Dies ist voraussichtlich nicht vollständig möglich.
Wie Anfangs erwähnt, verschulden sich immer mehr deutsche Bundesbürger. Innerhalb von nur 10 Jahren hat sich die Zahl der Privatinsolvenzen verdreißigfacht.