Konditionenanpassung

Eine Konditionenanpassung ist häufig bei Darlehensverträgen zu finden. Für Darlehen oder Hypotheken werden zwischen dem Darlehensnehmer und Darlehnsgeber Konditionen vereinbart. Diese sind normalerweise ab Laufzeit und bis Laufzeitende eines Vertrages gültig. Allerdings können sich die Konditionen auch während der Laufzeit verändern. Vor allem bei den Zinssätzen ist dies oft der Fall. Dennoch kommt es nicht bei allen Verträgen vor, denn die Änderung eines Zinssatzes ist abhängig von der Darlehensart.

Häufig enthalten Darlehensverträge eine so genannte Zinsbindungsfrist. Dies bedeutete, dass der vereinbarte Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum unverändert bleibt, in der Regel sind es 10 Jahre. Ist die vereinbarte Zinsbindungsfrist abgelaufen, ist der Darlehensgeber berechtigt, die aktuellen Konditionen neu zu vereinbaren und auch den Zinssatz entsprechend anzupassen. Diese Anpassung nennt man Konditionenanpassung.

Eine Konditionenanpassung kann aber auch immer wieder während der Laufzeit vorgenommen werden, wenn beispielsweise kein fester, sondern ein variabler Zinssatz angeboten wird. Hier ist nicht nur das Kreditinstitut berechtigt, eine Anpassung vorzunehmen, auch kann der Darlehensnehmer die Konditionenanpassung verlangen, wenn sich der Zinssatz für ihn günstig verändert. Hierbei handelt es sich dann um einen Effektivzinssatz oder anfänglichen Effektivzinssatz, welcher sich während der gesamten Laufzeit immer wieder verändern kann.

Welche der Varianten des Zinssatzes gewählt wird, ist abhängig von dem angebotenen Zinssatz des Darlehensgebers. Scheint einem Darlehensnehmer der anfängliche Zinssatz sehr hoch zu sein und kann im Grunde davon ausgegangen werden, dass sich dieser in Zukunft wieder verringert, sollte der Effektivzinssatz gewährt werden, sodass einer Konditionenanpassung nichts im Wege steht. Andersrum allerdings sollte man bei einem niedrigen Zinssatz nicht das Risiko der Konditionenanpassung eingehen, denn dann kann de Fall eintreten, dass nicht mehr von dem günstigen Zinssatz profitiert werden kann. In solchen Fällen sollte die Zinsbindungsfrist akzeptiert werden und auch die Konditionenanpassung bis zum Festschreibungsende abgewartet werden. Sinnvoll ist dies vor allem auch, wenn es sich um einen hohen Kredit handelt.

Eine Konditionenanpassung kann aber auch schon mit dem Kreditangebot, das ein Kreditinstitut gemacht hat, erfolgen. In diesem Angebot werden Konditionen angegeben, über welche der Kunde mit der Bank verhandeln kann. Stimmt der Kreditgeber den Konditionen zu, die der Kunde wünscht, oder werden andere Vereinbarungen getroffen, findet ebenfalls die Konditionenanpassung statt und er Kunde erhält ein neues Angebot für einen Kredit.