Ein Gutachter ist ein Sachverständiger, welcher zum Beispiel im Rahmen einer Baufinanzierung den Wert einer Immobilie bestimmt. Bei der Begutachtung von einer Immobile achtet der Sachverständige unter anderem auf Feuchte Wände, schlechte Bausubstanz und Pfusch. Meist wird er von dem Darlehnsgeber beauftragt, um ein Gutachten durchzuführen. Aber auch der kann einen Gutachter beauftragen, der vor dem Kauf die Immobilie untersucht und den Käufer berät. Geht es um Immobilien, wird der Gutachter auch Bausachverständiger genannt. Der Gutachter hat eine spezielle Ausbildung und Fachkenntnisse die ihn dazu berechtigen diese Aufgabe auszuführen. Er muss unabhängig und unparteiisch ein Urteil abgegeben. Es gibt öffentlich bestellte und verteidigte Sachverständige, die von der Handwerkskammer (HWK) oder von der Industrie- und Handelskammer (IHK) kommen. Es gibt aber auch gibt es private Sachverständige.
Die Kosten für einen Sachverständigen können stark variieren. Es gibt Stundenlohnverträge und Pauschalverträge. Jeder kann sich als Sachverständiger bezeichnen. Es wird in der Regel keine geprüfte Sachkenntnis benötigt. Wer als Sachverständiger selbstständig tätig ist, benötigt lediglich einen Gewerbeschein. Es gibt verschiede Typen von Sachverständigen, selbst ernannte Sachverständige, amtlich anerkannter Sachverständiger, zertifizierte Sachverständige, öffentlich bestellte Sachverständige, Schiedsgutachter. Im Gegensatz zur gerichtlichen Beauftragung eines Sachverständigen muss bei einem Privatauftrag mit dem Gutachter ein Vertrag geschlossen werden. Die beiden Vertragspartner sollten in einem solchen Vertrag, mindestens Punkte beachten: die Beschreibung der Aufgabenstellung, der Zweck des Gutachtens, die Pflichten des Sachverständigen, Haftung, Haftungsbeschränkung und Umfang und Höhe des Honorars. Zu den Aufgaben eines Gutachters gehören unter anderem die Ermittlung von Bodenrichtwerten, Erteilung von Bodenrichtwertauskünften, Informationen über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, Ermittlung von Grundstückswerten. Rechtsfragen werden jedoch nicht von Sachverständigen beantwortet. Des weiteren gehören folgende Dinge zur Aufgabe eines Gutachters: die Feststellung von Bauschäden, von Altlasten, Ursachenermittlung von Unfallschäden, Bauschäden, Funktionsmängeln von Maschinen und anderen technischen Einrichtungen, Feststellung der Miethöhe einer Wohnung oder eines Gewerberaums, Bewertung von Grundstücken, Häusern, Kunstgegenständen, Maschinen, Hausrat, Kraftfahrzeugen. Es gibt Gutachter, welche sich auf einen der genannten Gebiete spezialisiert haben und auch nur in diesem Bereich Gutachten erstellen, denn sie wissen, worauf es bei einer Begutachtung ankommt, welche Faktoren eine wichtige Rolle spielen. Gutachter werden vor allem auch dann hinzugezogen, wenn es um versicherungstechnische Angelegenheiten geht.