Gesamtschuldner

Das Bundesministerium der Justiz definiert Gesamtschuldner wie folgt:
§ 421 „Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.“ In der Abgabenordnung, ein Gesetz des deutschen Steuerrechts steht unter § 44 AO über Gesamtschuldner.

„Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung. Die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner. Das Gleiche gilt für die Aufrechnung und für eine geleistete Sicherheit. Andere Tatsachen wirken nur für und gegen den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintreten. Die Vorschriften der §§ 268 bis 280 über die Beschränkung der Vollstreckung in den Fällen der Zusammenveranlagung bleiben unberührt.“ Ein Beispiel ist, wenn mehrere Personen für dieselbe Steuerschuld einzutreten haben, so schuldet jede dieser Personen dem Finanzamt den vollen Betrag. Das Finanzamt hat nun verschiedene Optionen, die es durchführen kann. Es hat die Möglichkeit nur eine Person den vollen Betrag zahlen lassen, jeden der Gesamtschuldner den kompletten Betrag zahlen zu lassen oder jeder der Schuldner zahlt einen Teil des Geldes.

Ein anderes Beispiel ist, wenn mehrere Personen in einer Wohnung wohnen und gemeinsam für die Miete aufkommen. Wird die Miete nicht mehr gezahlt, so kann sich der Vermieter eine Person suchen, die zahlen muss und für die anderen Mieter mitbezahlen muss. So haftet jeder auch einzeln für die gesamte Miete. Bei einer Teilschuld ist die Schuld von mehreren Schuldnern zu erbringen, diese müssen aber nur die Höhe ihres Anteils erbringen und nicht wie bei der Gesamtschuld, die volle Höhe zahlen. Somit sind die Kennzeichen einer Gesamtschuld: Mehrere Personen sind Schuldner eines Gläubigers, es handelt sich um eine Leistung, jeder der Schuldner ist verpflichtet, die gesamte Leistung zu erbringen und der Gläubiger kann die Leistung von einem der Schuldner allein oder anteilig von allen Schuldnern fordern kann.