Als Eigentumswohnung wird eine Wohnung in einem Haus bezeichnet. Wird eine Eigentumswohnung gekauft, ist der Käufer rechtmäßiger Eigentümer dieser Wohnung, nicht aber auch des Hauses, in welchem sich die Wohnung befindet. Zu unterscheiden ist, dass eine Eigentumswohnung kein Haus darstellt, es ist lediglich das Eigentum an einer Wohnung in einem Haus. Das bedeutet, wenn sich in einem Haus mehrere Wohnungen befinden, die verkauft werden, teilen sich die einzelnen Wohnungseigentümer das Eigentum an einem Grundstück. Eine Eigentumswohnung ist weder freistehend, noch hat diese in der Regel einen eigenen Garten. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass eine Terrasse oder ein Balkon vorhanden ist. Sollte sich am Haus ein Garten befinden, wird dieser für alle Eigentümer für die Gemeinschaftsnutzung zur Verfügung gestellt. Eine Eigentumswohnung ist eine geeignete Kapitalanlage und viele Menschen erwerben diese als eine Art Altersvorsorge. Mit der Zeit steigert sich in der Regel der Wert einer Eigentumswohnung. Wer diese nicht für sich selbst beanspruchen möchte, kann die vermieten und dadurch einen Gewinn erzielen. Diese Art nutzen viele, um einen aufgenommenen Kredit einfacher und schneller tilgen zu können. Der Eigentümer der Wohnung kann mit dem Mieter eine Mietfrist vereinbaren, beispielsweise so lange, bis der Kredit getilgt ist und dann die Eigentumswohnung für eigene Zwecke genutzt werden möchte.
In der heutigen Zeit wird sich lieber für die Eigentumswohnung statt des Hauses entschieden. Dies liegt vor allem an den Kosten. Eine Wohnung zu kaufen ist wesentlich günstiger als der Kauf eines Hauses. Da auch oft nicht viele Zimmer benötigt werden, würde ein Haus zu groß und Flächen unbenutzt bleiben. Möchte man später dann ein Eigenheim bauen, kann die Eigentumswohnung als Eigenkapital für eine Finanzierung genutzt werden. Außerdem kann die Eigentumswohnung der Bank als eine Sicherheit übertragen werden, wenn ein Baudarlehen beantragt wird.
Die Übertragung einer Eigentumswohnung muss im Grundbuch, genau gesagt im Wohnungsgrundbuch, eingetragen werden. Sollte eine Eigentumswohnung mit Grundpfandrecht, beispielsweise für ein Darlehen, belastet werden, ist diese von einer Zwangsversteigerung nicht ausgeschlossen, denn diese hat auf die Miteigentümer eines Hauses keine Auswirkung. Die Zwangsversteigerung gilt lediglich für die Eigentumswohnung und nicht gleichzeitig auch für das Haus, in dessen sich die Wohnung befindet, weil hierfür keine Grundschuld eingetragen worden ist und auch der Eigentümer des Hauses nicht gleichzeitig Eigentümer der Wohnung ist bzw. sein muss.