Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Sie deckt im Falle eines verschuldeten Unfalls die Ansprüche des Unfallgegners. Hierzu gehören sowohl die Schäden am Fahrzeug als auch Personenschäden. Oft ist in der Haftpflicht KFZ Versicherung ein Schutzbrief eingeschlossen. Dieser leistet im Falle einer Fahrzeugpanne die unmittelbar entstehenden Kosten, beispielsweise Pannenhilfe, Abschleppkosten oder Ersatzfahrzeug. Die Schutzbriefleistungen fallen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich aus.
Teilkasko KFZ Versicherung
Die Kaskoversicherung dient zur Deckung des Schadens am eigenen Fahrzeug und ist zusätzlich zur Haftpflicht KFZ Versicherung abzuschließen. Sie leistet im Falle eines Diebstahls, Brandes oder bei Folgen von Umweltkatastrophen. Außerdem sind Unfälle mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz abgedeckt, sowie Glasbruchschäden und Schäden durch Marderbiss. Einige Versicherer bieten erweiterte Leistungen, beispielsweise die Leistung bei einem Unfall mit beliebigen Tieren. Die Höhe der Prämie für die Teilkasko KFZ Versicherung kann durch die Wahl einer Selbstbeteiligung im Schadensfall gesenkt werden.
Vollkasko KFZ Versicherung
Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls tritt die Vollkaskoversicherung für die am eigenen Fahrzeug entstandenen Schäden ein. Auch durch Vandalismus entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug sind versichert. Die Vollkasko schließt die Teilkaskoversicherung ein. Auch die Höhe der Prämie für die Vollkasko KFZ Versicherung kann durch eine höhere Selbstbeteiligung im Schadensfall gesenkt werden. Außerdem gibt es einen Schadenfreiheitsrabatt; die Versicherungsprämie sinkt mit jedem Versicherungsjahr, in dem keine Vollkaskoleistungen in Anspruch genommen wurden. Im Schadensfall wird die Schadenfreiheitsstufe gesenkt, wodurch die Prämie steigt. Man hat jedoch die Möglichkeit, den durch die Versicherung beglichenen Schaden zurückzuzahlen, um einer Hochstufung zu entgehen. Schäden, die der integrierten Teilkasko KFZ Versicherung unterliegen, erhöhen die Schadenfreiheitsstufe nicht.
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung ist eine KFZ Versicherung, die die Sitzplätze eines Fahrzeugs versichert. Bei dieser KFZ Versicherung sind Personen versichert, die im Fahrzeug des Versicherungsnehmers bei einem Unfall zu Schaden kommen. Sie leistet auch bei unverschuldeten Unfällen mit Fußgängern oder Radfahrern, die keine private Haftpflichtversicherung haben.