Wenn man eine Baufinanzierung benötigt, dann sollte man sich im Vorfeld sehr genau darüber aufklären lassen, welche zusätzlichen Kosten dabei anfallen können. Viele dieser Dinge werden nämlich nicht über die Immobilienfinanzierung beispielsweise durch einen Abrufkredit mit abgedeckt. Das betrifft bei gewerblichen Bauherren zum Beispiel den Anteil der Mehrwertsteuer, der auf die Bauleistungen erhoben wird. Diesen sollte man auf jeden Fall als Eigenkapital vorhalten können. Außerdem kann man mit dem Finanzamt eine Regelung treffen, dass man während der Bauzeit die Umsatzsteuererklärung vorübergehend monatlich abgeben kann, um so schnell wie möglich in den Genuss der zu erstattenden Vorsteuer kommen zu können.
Auch die Kosten, die rund um den Kauf eines Grundstücks für die Vermessung, die notarielle Tätigkeit bei der Erstellung und Abwicklung des Kaufvertrages und beim Grundbuchamt für die notwendigen Eintragungen anfallen, werden von der Bank im Rahmen einer Baufinanzierung in der Regel nicht mit berücksichtigt und sollten als finanzielle Reserve in der eigenen Kasse des Bauherren vorhanden sein. Hier können in Abhängigkeit vom Wert des jeweiligen Grundstücks oder einer bebauten Immobilie einige Tausend Euro zusammen kommen. De Notarkosten und Grundbuchkosten erfährt man aus den Gebührenordnungen der einzelnen Bundesländer.
Eine dritte große Kostengruppe, die über eine Baufinanzierung nicht mit abgedeckt wird, sind die Versicherungen, die rund um ein Bauvorhaben empfehlenswert sind oder sogar abgeschlossen werden müssen. Auch dafür sollten finanzielle Rücklagen vorhanden sein. Dazu gehört die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die eintritt, wenn auf der Baustelle Dritte zu Schaden kommen, die mit dem Bau eigentlich gar nichts zu tun haben. Helfen Angehörige oder Freunde beim Erbringen der Eigenleistungen mit, dann sollte man sie auf jeden Fall mit einer Bauhelferversicherung absichern. Last but not least ist auch die Unfallversicherung für den Bauherren unverzichtbar.