Ein Kredit, den man von einer Bank oder einem anderen Institut nimmt, kann man auch mit einer so genannten Grundschuld absichern.
Die Grundschuld für einen Kredit wird beim Amtsgericht, laut Grundpfandrecht, in das Grundbuch eingetragen. Somit hat das Institut, welches den Kredit gewährt, einen Anspruch, zum Beispiel auf ein Haus oder ein Grundstück. Im Grundbuch werden immer die Rechtsverhältnisse eines Grundstückes im Grundbuchamt dokumentiert. Darin sind Angaben enthalten, die über solche Pfandrechte einer Bank und den eigentlichen Besitzer des Hauses oder Grundstückes berichten. Das Darlehensnehmer kann jedoch auch zwischen Buchschuld oder Briefschuld unterscheiden. Bei einer Buchschuld wird der Betrag direkt in das Grundbuch eingetragen. Die Briefschuld kann jedoch sehr kostspielig sein, vor allem wenn es zu einer Umschuldung kommt. Im Grundbuch können einige Dinge auch kostenlos geändert werden.