Der Immobilienmarkt boomt und so entscheiden sich immer mehr Leute für den Kauf einer Eigentumswohnung, um diese entweder für den Eigengebrauch zu nutzen oder um sie gewinnversprechend zu vermieten. Besonders in Großstädten, wie z.B. Berlin, Köln, Hamburg oder München, kann sich solch eine Investition lohnen, da Touristen aus aller Herren Länder für einen Wochenendtrip hierher kommen, um eine gute Zeit zu verbringen. Deutschland wird bei den Touristen immer beliebter, und so könnte sich der Kaufpreis bei stetiger Auslastung innerhalb von ein paar Jahren amortisieren.
Das Prinzip „Flucht in die Sachwerte“ ist schon längst nicht mehr ein Geheimnis von eingefleischten Szenekennern, und somit dienen Immobilien zunehmend als die perfekte Altersvorsorge. Besonders Menschen älterer Generationen haben diese Form der Kapitalanlage für sich entdeckt und versuchen auf diesem Weg etwaigen Inflationen oder sonstigen unvorhersehbaren und existenzbedrohenden Vorkommnissen Einhalt zu gebieten. Jedoch sollte man sich im Vornherein über die aktuelle Marktsituation informieren, da Angebot und Nachfrage bekanntermaßen den Preis bestimmen und in manchen deutschen Gegenden das Portfolio derweil eher rar gesät ist.
Das kleine Einmaleins des Mietvertrages
Sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter gibt es Rechte und Pflichten, die beide Parteien verinnerlicht haben sollten. Allein die Vielzahl an unterschiedlichen Vertragsarten sorgen bei den meisten für Unklarheiten. Auf Seiten wie diesen hier, können sich Vermieter gültige Musterverträge ausdrucken, die sowohl vermieter- als auch mieterfreundlich sind. Diese haben absolute Gültigkeit und vereinfachen somit Eigentümern das Vertragswirrwarr. Im Folgenden werden die gängigsten Arten von Mietverträgen erläutert. So gibt es zum einen den mündlichen Vertrag, der jedoch zunehmend von der Bildfläche verschwindet. Hier greifen die gesetzlichen Regelungen des BGB. Mieter sind bei dieser Vertragsart klar im Vorteil. Der unbefristete Mietvertrag kommt ebenfalls dem Mieter zu Gute, da das Mietverhältnis auf unbefristete Zeit läuft. Lediglich das Recht auf Eigenbedarf gilt als ein Grund, um den Mieter mit einer Kündigungsfrist zwischen drei und neun Monaten vor die Tür zu setzen. Der schriftliche Mietvertrag ist wohl die gängigste und sicherste Vertragsart. Hier werden Vertrags- und Mietende von vornherein fixiert. Bei Vertragsabschluss im Mietvertrag muss ein Befristungsgrund vereinbart werden. Ein, insbesondere bei Mietern, unbeliebter Vertrag ist der sog. Staffelmietvertrag. Hier werden regelmäßige Mieterhöhungen schriftlich festgehalten, die der Mieter verpflichtet ist zu zahlen.