Geht es um die Finanzierung einer Sache, spielt die Bonität, also die Kreditwürdigkeit, eine große und sehr wichtige Rolle. Kann keine angemessene Kreditwürdigkeit vorgelegt werden, ist es schwer, einen Kredit gewährt zu bekommen oder einen Kaufvertrag zu schließen. Viele Unternehmen entscheiden anhand der Bonität eines Kunden, welche Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden. Ist beispielsweise eine schlechte Bonität gegeben, kann ein Kunde meist nur per Vorauszahlung, Nachnahme oder Kreditkarte bezahlen. Auch diesem Grund wird auch eine Bonitätsprüfung gemacht werden. Diese Prüfung erfolgt in der Regel durch eine Anfrage bei der Schufa, der Schutzanstalt für allgemeine Kreditsicherung. Damit die Bonitätsprüfung gemacht werden darf, muss mit Vertragsabschlüssen die so genannte Schufa-Klausel unterschrieben werden.
Bei Kreditinstituten gibt es Anforderungen an eine Bonitätsprüfung. Nach § 18 KWG und §§56, 112 SolvV wird in Deutschland von Kreditinstituten verlangt, dass diese sich regelmäßig über wirtschaftliche Verhältnisse der Kunden und Kreditnehmer informieren müssen. Dies erfolgt dadurch, dass die notwendigen Unterlagen angefordert werden und eine Risikoeinstufung auswerten. § 18 KWG ist für eine Kreditvergabe und die damit verbundene Bonitätsprüfung eine Hauptbestimmung. Einzuhalten ist diese sowohl formal als auch materiell. Durch das BGH wird in der Auslegung der Bestimmungen verlangt, dass sich regelmäßig nach den Jahresabschlüssen und dem Vermögensstatus erkundigt, und diese vorgelegt werden. Die Kreditinstitute müssen eine Kreditgewährung anhand dieser Vorlagen abhängig machen. Legt ein Kreditnehmer die verlangten Unterlagen nicht offen, führt dies zu einer Kündigung des Kredites. Die Pflicht der Bonitätsprüfung schützt Kreditinstitute und andere Gläubiger. Liegen die Unterlagen für die Bonitätsprüfung vor, müssen diese entsprechend ausgewertet werden. Die Form und angewendeten Analyse- und Beurteilungskriterien werden nicht eindeutig festgelegt, sodass die Kriterien der Bonität, deren Festlegung und Gewichtung den Kreditinstitute frei überlassen ist. Allerdings wird durch die MaRisk verlangt, dass die Kreditinstitute die organisatorischen Vorkehrungen erfüllen, sodass die systematische und auch sachgerechte Bonitätsprüfung möglich ist. Mit §60 Abs. 1 SolvV wird weiterhin von Kreditinstituten verlangt, wenn diese eigene Ratings erstellen, dass eine Unterstützung aller Verfahrensabläufe, Methoden, Überwachungs- und Steuerungsprozeduren und Datenerfassungs- und Datenverarbeitungssystemen für die Bonitätseinschätzung, erfolgt.
Eine Bonitätsprüfung ist für Kreditnehmer zwar nicht immer angenehm und kann auch dazu führen, dass ein Kredit nicht gewährt wird, allerdings schützt dies vor weiteren Verschuldungen.