Bausparvertrag

Ein Sparvertrag, der von einem Bausparer mir der Bausparkasse abgeschlossen wird, nennt sich Bausparvertrag. Dieser dient der Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen. Die Bausparsumme wird vertraglich festgelegt und zu einem mit der Bausparkasse vereinbarte Prozentsatz angelegt. Bei einer Zuteilung vom Bausparvertrag wird der Teil der Vertragssumme, der fehlt als ein Bauspardarlehen zur Verfügung gestellt, sodass es dem Bausparer möglich ist, über die gesamte Bausparsumme zu verfügen. Ein Bausparvertrag wird gerne im Zusammenhang mit der vermögenswirksamen Leistung angelegt. Auch ist er geeignet für die Gewährung von Sparzulagen durch den Arbeitgeber und Prämien im Wohnungsbau. Die Einzahlungen, welche auf den Bausparvertrag geleistet werden, zuzüglich der VWL, der Zinsen, die gutgeschrieben werden und die Wohnungsbauprämie ist das Bausparguthaben. Bei einem Bausparvertrag gibt es eine Mindestsparzeit. Diese wird durch den Zeitraum vom Abschluss bis zum Zuteilungstermin gebildet. Die Mindestsparzeit richtet sich nach dem Tarif und den Bedingungen des Bausparvertrages. Festgelegt ist die Zeit in den allgemeinen Bedingungen von den Bausparkassen und liegt bei 12 bis 80 Monaten. Die Reihenfolge einer Zuteilung erfolgt durch die Bewertungszahl. Diese errechnet sich aus den gezahlten Sparbeiträgen, anfallenden Zinsen und der Bausparvertragslaufzeit. Eine feste Bewertungszahl kann nicht angegeben werden, weil es nicht abzusehen ist, wie hoch das Kapital bei der Zuteilung sein wird. Daher ist es den Bausparkassen auch nicht gestattet, eine Aussage zu den Zuteilungsaussichten zu machen, die verbindlich ist. Wann eine Zuteilung erfolgt, richtet sich nach der tariflichen Mindestsparzeit, dem notwendigen und dem Tarif entsprechenden Bausparguthaben und der Bewertungszahl. Bis eine Zuteilungsreife erreicht ist, können drei Jahre vergehen.
Im Grunde bildet ein Bausparvertrag eine rechtliche Grundlage für ein Kreditgeschäft, das zweckgebunden ist und zwischen dem Kunden und der Bausparkasse abgeschlossen wird. Der Sparer bekommt aber nicht nur das Bauspardarlehen ausbezahlt, sondern auch die angesparte Bausparsumme einschließlich der Zinsen. Bestandteil eines Bausparvertrags sind die komplette Bausparsumme und die Kriterien einer Zuteilung, welche einzuhalten sind. Der Bausparvertrag kann auch als Sicherheit für ein Bankvorausdarlehen an die Bank verpfändet werden. Somit hat die Bank eine Sicherheit, wenn eine Vorfinanzierung geleistet werden soll, damit der Kreditnehmer vor Fälligkeit der Bausparsumme über die Mittel verfügen kann. Durch diese Sicherheit kann der Darlehensnehmer davon ausgehen, das Vorausdarlehen gewährt zu bekommen.