Bauspardarlehen

Die Differenz von einer Bausparsumme, die vertraglich geregelt ist, und ein Guthaben, welches angespart wurde, wird als Bauspardarlehen bezeichnet. Es ist mit einem Zinssatz versehen, welches mit dem Abschluss von einem Bausparvertrag festgesetzt wird. Damit ein Bauspardarlehen zugeteilt werden kann, ist ein Mindestsparguthaben erforderlich. Außerdem muss eine gewisse Bewertungszahl erreicht werden. Diese berechnet sich von der Bausparsumme, der Dauer des Sparens und dem Sparguthaben. Vom Volumenverhältnis der Darlehensnehmer und Sparer ist die notwendige Bewertungszahl abhängig. Es besteht für den Bausparer kein Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen. Heißt also, dass die Bausparkasse eines Bauspardarlehens verweigern kann, wenn beispielsweise die Bonität nicht ausreichend ist. Wird der Sparbetrag und das Darlehen ausbezahlt, kann mit einer Überweisung etwa vier Wochen nach einem Antrag gerechnet und die Summe in Anspruch genommen werden. Die Rückzahlung eines Bauspardarlehens kann sowohl in Teilen oder auch in einer Summe erfolgen. Die Bank hat keinen Anspruch, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Die Absicherung eines Bauspardarlehens erfolgt, auch nachrangig, im Grundbuch. Mehr als 80 Prozent vom Beleihungswert darf der Beleihungsauslauf nicht betragen. Handelt es sich um kleine Darlehensbeträge, werden diese durch eine Negativerklärung gesichert. Darlehen, die eine Summe von 10.000 Euro nicht überschreiten werden auch ohne eine Negativerklärung von dem Kreditinstitut gewährt. Bei Bauspardarlehen handelt es sich um Annuitätendarlehen, welche für die Gesamtlaufzeit einen Festzins haben. Die Anfangstilgung liegt bei 0,2 bis 0,9 Prozent von der Bausparsumme und wird jeden Monat fällig.
Die Darlehenssumme, die ausbezahlt wird, wird von Bausparkassen in der Regel durch eine Risikolebensversicherung abgesichert. Sollte also der Bausparer sterben, würde das Versicherungsunternehmen die noch ausstehenden Darlehensbeträge des Bausparers übernehmen. Der Bausparer trägt die Kosten für die Risikolebensversicherung. Ausgewiesen werden die Kosten im Effektivzins vom Bauspardarlehen. Eine weitere Möglichkeit wäre es, ein Todesfallrisiko durch die Abtretung von einer Lebensversicherung von anderen Versicherungen zu decken. Sobald die Zuteilungsfähigkeit eines Bausparvertrages gegeben ist, wird dem Kunden von der Bausparkasse ein Bauspardarlehen ausgehändigt. Dieser wird als ein Kredit angesehen, der zinsvergünstigt ist und für eine Finanzierung der Baumaßnahmen zu verwenden ist. Wann ein Bauspardarlehen zuteilungsfähig ist, wird durch ein „Zeit-mal-Geld-System“ von den Bausparkassen entschieden. Nimmt ein Bausparer Zusatzzahlungen vor oder bezahlt höhere Monatsbeträge in den Bausparvertrag ein, ist ein Bauspardarlehen eher zuteilungsfähig.