Im Baurecht ist ein Bauherr ein rechtlicher und wirtschaftlicher Auftraggeber, welcher die Verantwortung für die Durchführung von einem Bauvorhaben trägt. Jeder, der im eigenen Namen oder auch für eigene oder fremde Rechnung ein Bauvorhaben plant, ausführt, ausführen oder planen lässt, gilt als Bauherr. Es kann sich dabei um eine natürliche oder juristische Person handeln.
Der Bauherr hat verschiedene Aufgaben und Pflichten zu erfüllen. So muss dieser für die Vorbereitung, die Überwachung und die Ausführung von einem anzeige- oder genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sowohl den Entwurfsverfasser als auch ein Unternehmen bestellen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Der Bauherr muss sich auch um die in den öffentlich-rechtlichen Vorschriften aufgelisteten und erforderlichen Vorlagen, Anträge und auch Anzeigen kümmern, welche an die Bauaufsichtsbehörde zu stellen und vorzulegen sind. Er hat aber die Möglichkeit, dem Entwurfsverfasser diese Aufgabe zu übertragen, weil er sich mit den notwendigen Unterlagen auskennt. Werden die durch den Bauherrn beauftragten Personen von der Bauaufsichtsbehörde als nicht geeignet angesehen, kann sie vom Bauherrn verlangen, dass noch vor oder sogar während des Baus Beauftragte herangezogen werden, die im Sachverständnis und mit der Erfahrung geeignet sind. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, kann die Bauaufsichtbehörde die gesamten Bauarbeiten lahmlegen, bis geeignete Sachverständige und Beauftragte herangezogen worden sind. Gibt es während der Bauphase einen Wechsel des Bauherrn, muss die der Bauaufsichtsbehörde unmittelbar nach dem Wechsel schriftlich mitgeteilt werden. Der Bauherr muss auch die Sicherheit und auch Verkehrssicherheit auf der Baustelle sorgen und trägt dafür die Verantwortung. Wurden Dritte mit der Abwicklung und der Betreuung eines Bauvorhabens engagiert, beispielsweise Bauunternehmer, Bauleiter oder Architekten, bleibt die Verantwortung beim Bauherrn.
Der Bauherr muss nicht zwangläufig auch der Eigentümer des Grundstücks sein. Eine Baugenehmigung kann auch unbeschadet an private Rechte von Dritten erteilt werden. In diesem Fall ist es der Baubehörde gestattet, nach einem Berechtigungsnachweis zu verlangen. Damit der Bauherr sich vor Schäden während des Baus schützt, sollte er einige Versicherungen abschließen. Hierzu gehören die Haftpflicht für den Grund- und Hausbesitz, eine Bauherren-Haftpflicht, eine Bauleistungsversicherung und eine Feuer-Rohbau-Versicherung. Der Bauherr muss sich darum kümmern, dass die baubeteiligten Unternehmen, Dienstleister und Handwerker die vereinbarte Vergütung erhalten. Wer als Bauherr fungiert, kann sich auch an eine Bauherrenberatung wenden, bei welcher alle auftretenden Fragen geklärt werden.