Wer ein Haus bauen möchte, muss sich mit dem Thema der Baugenehmigung auseinandersetzen, denn es kann nicht ohne Weiteres ein Grundstück gekauft und ein Haus darauf gesetzt werden. Die Baugenehmigung ist eine Erlaubnis der von der Bauaufsichtsbehörde. Mit dieser Genehmigung wird erlaub, ein Gebäude so zu erbauen, wie es auch beantragt worden ist. Es ist allerdings lediglich die Genehmigung, mit welcher festgestellt worden ist, dass das Bauvorhaben auch den baulichen Vorschriften, die von der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden, entspricht. Sie wird auch als eine „eingeschränkte Unbedenklichkeitsbescheinigung“ angesehen, denn um mit dem Bau tatsächlich Beginnen zu dürfen, muss der Bauherr weitaus mehr Genehmigungen und Erlaubnisse einholen. Beim Antrag für die Baugenehmigung muss die Bauvorlage vom Architekten oder dem Ingenieur vorgelegt werden. Mit der Landesbauordnung wird festgelegt, wann eine Baugenehmigung notwendig ist. Denn ein Abbruch von baulichen Anlagen bedarf unter anderem keiner Baugenehmigung, hier ist eine Bauanzeige notwendig. Zudem ist diese nur für einen bestimmten Zeitrahmen einsetzbar, in der Regel 3 Jahre, und zusätzlich verbunden sind mit ihr verschiedenen Auflagen. Die Baugenehmigung muss auf der Baustelle immer zugänglich sein, sodass sie bei einer Prüfung durch das Bauamt oder andere Ämter vorgelegt werden kann.
Die Bearbeitungszeiten ab Antragsstellung sind je nach Bundesland unterschiedlich. Auch die Anforderungen können variieren. In Sachsen aber hat man lediglich 2 Jahre von der Genehmigung bis zu der Fertigstellung zeit. Kann der Bau innerhalb dieser zwei Jahre nicht fertig gestellt werden, kann die Baugenehmigung verlängert werden. Dies ist aber nur einmal für maximal zwei Jahre möglich.
Nach der Erteilung der Genehmigung durch das Bauamt ist der Bauherr weiterhin verpflichtet, mit dem Amt in Verbindung zu stehen. Zum einen muss das Bauamt zwei Wochen vor Fertigstellung vom Rohbau und auch des Gebäudes informiert werden, dass die Arbeiten zum Abschluss kommen. Diese werden dann von der Baubehörde abgenommen. Weiterhin muss der Bauherr eine Bescheinigung vorlegen, dass beispielsweise die Abgasanlagen für die Benutzung sicher installiert worden und bereit sind.
Entstehen während des Baus Abweichungen von der Baugenehmigung, sind diese erneut durch das Bauamt genehmigen zu lassen. Der Vorgang der Baugenehmigung ist mittlerweile vereinfacht worden. So gibt es bei dem Prüfumfang Einschränkungen, welche das Verfahren weniger aufwändig machen.