Im Rechnungswesen ist der Abfluss von Zahlungsmitteln die Auszahlung, welche den Bestand der Zahlungsmittel, also der Bestand in der Kasse, von Schecks oder dem Guthaben auf dem Bankkonto, verringert. Durch die Auszahlung muss aber nicht zwingend das Geldvermögen, zu welchem auch kurzfristige Verbindlichkeiten und Forderungen zählen, verringert werden. Die Einzahlung stellt das Gegenteil der Auszahlung dar. Beide Formen werden zu dem Cash-Flow verrechnet.
Bei der Auszahlung müssen Abgrenzungen gemacht werden. Sie stellt nicht automatisch auch eine Ausgabe dar. Zwar vermindert beispielsweise eine Überweisung der Lieferantenrechnung das Guthaben des Bankkontos, allerdings nicht gleichzeitig auch das vorhandene Geldvermögen, denn mit der Überweisung erlischt eine Verbindlichkeit.
Eine weitere Abgrenzung muss gemacht werden, wie die Auszahlung zwar eine Ausgabe darstellen kann, aber nicht auch einen Aufwand. So verringert eine Bargeldentnahme durch den Geschäftsführer den unternehmerischen Zahlungsmittelbestand und auch das Vermögen an Geld, darf aber in diesem Fall nicht als ein Aufwand gebucht werden, sondern als Privatentnahme. Wirkt sich eine Auszahlung im Finanzierungsbereich Gewinn mindernd aus, bezeichnet man dies als Erfolgsauszahlung. Weiterhin gibt es die Abgrenzung, dass eine Auszahlung sowohl Aufwand als auch Ausgabe sein kann, aber nicht zu Kosten gezählt wird. Bei Spenden zum Beispiel, die an eine gemeinnützige Organisation geleistet werden, handelt es sich um eine betriebsfremde Aufwendung und nicht um Kosten.
Wird im Allgemeinen von einer Auszahlung gesprochen, handelt es sich um einen Geldbetrag, welcher ausbezahlt wird. Dies kann sowohl die Auszahlung einer Kreditsumme sein, als auch ein Geldbetrag, welcher unter anderem eine Gegenleistung für einen Vertragsabschluss bei einem Mobilfunkanbieter darstellen kann. Auch Versicherungen tätigen eine Auszahlung, wenn der Versicherungsvertrag für eine bestimmte Laufzeit als eine Art Riester Rente geschlossen worden ist. Erst nimmt der Versicherte Einzahlungen vor und bekommt nach Ende der Laufzeit entweder den Gesamtbetrag ausbezahlt oder monatliche Abschläge als Rente.
Eine weitere Art der Auszahlung ergibt sich bei Immobiliendarlehen. Hier erfolgt die Auszahlung meist er dann, wenn die Immobilie in das Grundbuch eingetragen worden ist. Diese Eintragung stellt nämlich die Sicherheit für die Bank dar. Die Auszahlung von einem Darlehen für jene, die ihr Haus selber bauen, erfolgt normalerweise auch nicht in einer Summe, sondern immer nach den einzelnen Bauabschnitten.