Damit die Bank ein Darlehen gewähren kann, muss der Kreditnehmer bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese stellt das Kreditinstitut, aber es gibt auch Bedingen, welche vom Gesetzgeber festgelegt sind. Neben diesen gibt es die Bedingungen, die ein Kreditinstitut formulieren kann. Es gibt Darlehensbedingungen, die standardisiert sind, für alle Darlehensverträge gelten und jene, die nur bei besonderen Darlehnsarten angewendet werden. Dabei stellen die „Allgemeinen Darlehensbedingungen“ die Standardbedingungen dar, welche für alle Geschäfte gelten. Diese werden auch immer angewendet und dürfen nicht verändert werden. Diese Art der Darlehnsbedingungen ist aber lediglich vorformuliert und sind auch oft bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden. Aus diesem Grund sind die allgemeinen Darlehensbedingungen ein fester Bestandteil bei allen Vertragsabschlüssen der Kreditinstitute. Durch die Bedingungen wird das Geschäftsverhältnis aller Vertragsparteien eindeutig festgelegt. Sowohl das Kreditinstitut als auch der Darlehensnehmer haben hiermit Rechte und Pflichten, die einzuhalten sind, damit eine ordnungsgemäße Ausführung gewährleistet ist. Unter anderem wird in den allgemeinen Darlehensbedingungen geregelt, wie vorzugehen ist, wenn der Darlehensnehmer in Zahlungsverzug kommt oder andere Störungen im Bezug auf den Zahlungsplan entstehen. In diesen Abschnitt werden dann auch Verzugszinsen, die Dauer einer Nachfrist oder das Einleiten gerichtlicher Schritte festgelegt.
Die Bedingungen für ein Darlehen kann ein Darlehensnehmer schon einsehen, bevor der Vertrag überhaupt geschlossen wird, sodass sich über die Konditionen des Kreditgebers informiert werden kann. Durch die allgemeinen Darlehensbedingungen ist die Abwicklung für die Darlehensvergabe wesentlich einfacher, denn werden diese abgelehnt, wird auch kein Vertrag geschlossen, sodass auch keine näheren Gespräche mit der Bank notwendig sind, um andere Details rund um das Darlehen zu klären.
Zusätzlich zu den Zahlungsmodalitäten der allgemeinen Darlehensbedingungen werden auch Kündigungsmöglichkeiten, das Kündigungsrecht des Kreditinstitutes und das Rücktrittsrecht geklärt. Wenn zwischen dem Darlehensnehmer und Darlehensgeber abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Klauseln getroffen werden, haben die allgemeinen Darlehensbedingungen keine Wirkung. Die abweichenden Vereinbarungen müssen immer in Schriftform erfolgen, um wirksam zu werden.
Zu wichtigen Punkten in den Bedingungen gehören die Regelungen für außerordentliche Kündigungen seitens der Bank, Kündigungen aus wichtigen Gründen, Einschränkungen der Übertragbarkeit, Änderungen von Zinsen und Entgelten, Schadensersatz und Schadensumfang sowie die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Auch Abtretungsregelungen sind in den allgemeinen Darlehensbedingungen geregelt. Die allgemeinen Darlehensbedingungen sind vom Darlehensnehmer und dem Mitarbeiter der Bank zu unterschreiben.