Die Abschreibung dient dazu, den Wertverlust von Wirtschaftsgütern buchhalterisch ermitteln zu können. Abhängig vom Wertverlust ist die Nutzungsdauer eines Gegenstandes, welche zu errechnen ist. Die Wertminderung eines Gutes kann allerdings nur dann angewendet werden, wenn die Güter in einem Betrieb länger als ein Jahr steuerlich in Nutzung sind. Es sind durch den Gesetzgeber mehrere Arten der Abschreibung erlaubt. Die Absicht eines Unternehmens entscheidet die Methode, denn er kann den Betriebsgewinn sowohl Gewinn bringend als auch negativ darstellen. Es darf die lineare Abschreibung und die Leistungsabschreibung vorgenommen werden. Eine Abschreibung über die Dauer von mehr als einem Jahr ist aber nur bei Wirtschaftsgütern erlaubt, bei denen die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten den Betrag von 1.000 Euro netto überschreiten. Wird der Betrag nicht überstiegen, gilt bei diesen geringwertigen Wirtschaftsgütern eine gesonderte Regelung. Es gibt neben der linearen Abschreibung und Leistungsabschreibung auch Sonderabschreibungen. Dadurch kann ein Unternehmen den Gewinn zusätzlich steuern. Zu den Sonderabschreibungen gehört unter anderem die Vollabschreibung, welche auch vor Ablauf der angesetzten Nutzungsdauer für ein Wirtschaftsgut vorgenommen werden kann. Ein Unternehmen kann durch die Ansparabschreibung, eine weitere Form der Sonderabschreibung, Liquidität im Unternehmen schaffen. Es wird bei der Abschreibung zwischen bilanzieller und kalkulatorischer Abschreibung unterschieden. Bei Gewinnermittlung der bilanziellen Abschreibung wird der Aufwand Gewinn mindernd dargestellt und als solcher vom Finanzamt auch anerkannt. Bei der kalkulatorischen Abschreibung werden nur die Selbstkosten von einem Produkt oder einer Dienstleistung ermittelt. Vom Finanzamt werden diese Kosten aber nicht als Aufwand oder Betriebsausgaben angerechnet. Diese dient auch nur für die Kalkulation und muss am Ende des Jahres wieder umzukehren.
Es ist bei der Abschreibung weiterhin zwischen der planmäßigen und der außerplanmäßigen zu unterscheiden. Die planmäßige Abschreibung wird mit einem Abschreibungsplan gemacht und in einem begrenzten Zeitrahmen ermittelt. Diese kann schon vor der eigentlichen Anschaffung des Wirtschaftsgutes berechnet werden. Über die planmäßige Abschreibung hinweg kann die außerplanmäßige eingesetzt werden. Hierbei muss aber die andauernde Wertminderung dargelegt werden. So beispielsweise bei einem Gebäude, neben welchem eine Autobahn errichtet wird. Dadurch sinkt der Wert des Gebäudes nicht nur auf Dauer sondern auch außergewöhnlich. Auch durch unvorhersehbare Katastrophen, beispielsweise einem Brand, kann eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden. Auch Anlagegegenstände, die nicht abnutzbar sind, werden außerplanmäßig abgeschrieben.