Mit einer Abschreibung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Nutzwert von Wirtschaftsgütern nur zu Teilen in das eigentliche Erzeugnis eingeht. Bei der planmäßigen Abschreibung wird der Geldbetrag erfasst, bei welchem die Wertminderung durch Alterung, Verbrauch oder Benutzung entsteht. Bei der außerplanmäßigen Abschreibung entsteht die Wertminderung auf Grund von unvorhersehbaren Geschehnissen, wie Unfällen. Neben dem „normalen“ Verschleiß ist auch der außergewöhnliche Verschleiß ein Grund für die Abschreibung. Auch begrenzte Rechte, der technische Fortschritt und die Preisschwankungen auf dem Markt führen zu einer Abschreibung. Welche Art Abschreibung auch gemacht wird, diese führt bei der Gewinn- und Verlustrechnung immer zu einem Gewinn mindernden Aufwand. Dadurch wird gewährleistet, dass ein Anteil der Erlöse nicht als Gewinn ausgeschüttet wird, sondern bereitgehalten wird für die Ersatzinvestition.
Dadurch, dass es verschiedene Varianten der Abschreibung gibt, soll die Summe der Abschreibungen, also die Anschaffungs- und Herstellungskosten, die in der Bilanz angezeigt werden, und nach dem Abzug des Restwertes, möglichst genau der angegebenen Wertminderung entsprechen, welche auf die Perioden von der Nutzungsdauer aufgeteilt worden sind. Bei der Abschreibung handelt es sich immer um eine Verteilung von Einmalkosten, also den Herstellungs- oder Anschaffungskosten, für Wirtschaftsgüter, welche auf eine Anzahl von mehreren Jahren genutzt werden.
Abschreibung – je schneller, desto besser
Es soll durch den Vorgang erreicht werden, dass der Kostenverbrauch gleichmäßig verteilt wird. Optimal wäre es, den Kostenverbrauch den Erträgen, die mit dem Wirtschaftsgut erzielt worden sind, zuzuordnen. Es kann gewählt werden, ob eine Abschreibung lineal, also jährlich, oder degressiv, mit einem jährlich gleich bleibenden Prozentsatz, gemacht wird. Es ist auch eine so genannten arithmetisch, degressive Abschreibung erlaubt.
Zulässig ist der Übergang von der linearen Methode zur degressiven, wenn der degressive Abschreibungsbetrag unter dem der linearen liegt. Allerdings ist eine degressive Abschreibung nicht zulässig, wenn die Prozentsätze ansteigend sind.
Abschreibungsbeginn ist immer der Zeitpunkt begonnen, an dem die Betriebsbereitschaft eines Wirtschaftsgutes vorgenommen wird. Meist ist es der Anschaffungstag oder der Tag vom Kauf bzw. der Lieferung. Die Abschreibung unbeweglicher Sachen erfolgt mit der Abnahme oder Übergabe. Gerechnet wird immer monatsgenau.
Das Ende der Abschreibung ist die Ausscheidung, der Verlust, die Verschrottung oder der Verkauf des Wirtschaftsgutes. Bis zu diesem Zeitpunkt muss immer eine Abschreibung vorgenommen werden.