Im Bereich Fahrzeugleasing wird der Begriff Ablösewert häufig im Kontext genannt. Dieser wird auch „abgezinster Barwert“ genannt.
Es ist der buchhalterische Wert eines Gutes, hier eines Fahrzeuges, während der Vertragslaufzeit des Leasings. Er errechnet sich aus der Differenz der Gesamtforderung und den bereits beglichenen Ratenbeträgen. Als Beispiel: Ein Fahrzeug kostet 35.000 Euro und der Leasingnehmer hat bereits eine Kreditsumme von 10 x 500 Euro getilgt. Dadurch ergibt sich ein Ablösewert von 30.000 Euro. Der Wertverlust eines Fahrzeuges, vor allem in den ersten zwei Jahren, ist aber wesentlich höher ist, als der eigentliche Ablösewert. Daher lohnt sich auch eine Ablösung anhand dieses Wertes meist erst nach mehr als zwei Jahren, denn der Wertverlust wird mit den Jahren geringer, sodass sich der Ablösewert und der Fahrzeugwert fast gleichen. Der Ablösewert muss aber vom Leasingnehmer nicht entrichtet werden, fällig wird dieser lediglich durch verschiedene Bedingungen. Zum einen, wenn der Leasingnehmer vorhat, das Fahrzeug vor Ende der Vertragslaufzeit zu kaufen, also abzulösen. Auch wird der Ablösewert fällig, wenn das Fahrzeug einen Totalschaden erleidet. In einem solchen Fall muss der Leasingnehmer den Ablösewert vollständig an den Leasinggeber entrichten.
Der Ablösewert kann deutlich unter dem echten Restwer liegen, aber auch erheblich darüber
Auch wird der Wert fällig, wenn mit der Ratenzahlung in Verzug geraten wird. Eine Versicherung erstattet dann den Betrag der Wiederbeschaffung, die Differenz zum Ablösewert muss aber durch den Leasingnehmer bezahlt werden, denn meist ist der Ablösewert höher als der Wiederbeschaffungswert. Der Ablösewert für das Ende der Vertragslaufzeit wird schon mit Vertragsabschluss festgesetzt, denn dieser lässt sich sofort berechnen. Wird der Leasingvertrag vorzeitig abgelöst, weil der Leasingnehmer das Fahrzeug ablösen möchte, muss der Wert neu berechnet werden. Häufig findet eine vorzeitige Ablöse statt, weil der Leasingnehmer durch die Aufnahme eines Kredites eine günstigere monatliche Belastung haben kann. Auch wenn ein Kredit zu niedrigeren Zinsen, als die des Leasingvertrages abgeschlossen werden kann, entscheiden sich zahlreiche zu einer Ablöse vor Vertragsende.
Hier sollte aber darauf geachtet werden, dass im Leasingvertrag keine immensen Kosten für eine vorzeitige Ablöse berechnet werden, denn dann kann es der Fall sein, dass sich der Ablösewert durch die Gebühren im Endeffekt erhöht. Der Ablösewert kann sich bei einer vertragsgemäßen Ablöse zum Vertragsende nicht verändern, denn er wurde vertraglich festgehalten.