Das Abgeld, auch Disagio genannt, ist der Differenzbetrag zwischen dem Betrag, der ausgezahlt wird, beispielsweise eines Kredites, und dem Betrag, welcher tatsächlich zurückzubezahlen ist. Liegt der Kreditbetrag bei 1500 Euro, der tatsächliche Darlehensbetrag durch die Zinsen und Gebühren bei 2000 Euro, ist die Differenz von 500 Euro das Abgeld. Häufig findet es vor allem bei Hypotheken seine Anwendung. Die Höhe des Abgeldes richtet sich nach dem aktuellen Niveau der Zinsen. Es gibt auch eine Zinsbindungsfrist, bei welcher das Abgeld in der Regel 10 Prozent beträgt. Außerdem richtet es sich nach dem im Grundbuch eingetragenen Rang und der vereinbarten Laufzeit.
Das Abgeld wird immer in Prozent angegeben, obwohl es auch der Fall sein kann, dass ein Betrag genannt wird. Es hat die Funktion, dass Gebühren, die im Voraus zu bezahlen sind, abgedeckt werden. Es können aber auch die Zinsen enthalten sein, die vorausbezahlt werden, was zu einer Verringerung der eigentlichen laufenden Zahlung der Zinsen führt. Bei einer Finanzierung von Immobilien kann ein Abgeld Vorteile mit sich bringen, denn die Leistungen, welche im Voraus bezahlt worden sind, sind bei Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich geltend zu machen.
Die Entscheidung das Abgeld in Anspruch zu nehmen sollte sich jeder sehr gut überlegen, denn dadurch wird der zu bezahlende monatliche Betrag höher, schließlich müssen sowohl der Darlehensbetrag als auch das Abgeld zurückbezahlt werden. Allerdings bringt das Abgeld auch den Vorteil, dass die monatliche Belastung kleiner wird, weil die Zinsvorauszahlung stattgefunden hat. Dennoch ist der Betrag des Darlehens höher, als ohne das Abgeld.
Selbstnutzer der Immobilien haben mit dem Abgeld keinen steuerlichen Vorteil, denn es kann nicht mehr von den Steuern abgesetzt werden. Wer ein Darlehen aufnimmt, um eine Immobilie zu vermieten, hat die Möglichkeit das Abgeld als Werbungskosten geltend zu machen. Der Grund, dass ein Abgeld vereinbart wird, kann beispielsweise die Inanspruchnahme eines günstigeren Zins zu sein, welcher von der Bank gewährt wird.
Nicht nur bei Krediten kommt das Abgeld zum Tragen, auch bei Aktien, vor allem beim Optionsscheinhandel. Hier wird das Abgeld in Prozent genannt. Dieser Prozentbetrag nennt den Betrag, welcher zwischen dem Direktkaufbetrag der Aktie und dem Betrag liegt, der zu entrichten ist, wenn eine Aktie mit einem Optionsschein gekauft wird.