Möglichkeiten der Kreditaufnahme gibt es mittlerweile viele. Dispo- und Kleinkredit sind hier die am weitesten verbreiteten, doch auch andere Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung sind zu bedenken. Dazu zählt das sogenannte Policendarlehen. Dieses setzt eine bestehende Lebensversicherung voraus.
Eine Lebensversicherung beleihen, statt sie zu kündigen oder zu verkaufen
Auch vor der Fälligkeit einer Lebensversicherung kann bereits über diese verfügt werden. Dies sollte natürlich nur dann der Fall sein, wenn das Geld auch wirklich benötigt wird. Sollte dem so sein, kann die Lebensversicherung entweder gekündigt, verkauft oder beliehen werden. Wird sie beliehen, wird das als Policendarlehen bezeichnet. Unter dem Beleihen einer Lebensversicherung ist zu verstehen, dass die Rechte an der Versicherung an den Kreditgeber abgetreten werden. Jedoch nur in der Höhe, in der auch das Darlehen gewährt wurde.
Der Vorteil hierbei liegt unter anderem darin, dass der Versicherungsschutz weiterhin erhalten bleibt. Zudem kann der Ansparvorgang weitergeführt werden. Dies sowie die relativ schnelle Verfügbarkeit des Geldes machen das Policendarlehen immer beliebter. Es ist also eine Überlegung wert, sich zwischen der Kündigung, dem Verkauf und dem Beleihen zu entscheiden, möchte man eine vorhandene Lebensversicherung ausnutzen.
In welcher Höhe ein Policendarlehen gewährt wird, hängt von dem Rückkaufswert ab, der dem Darlehensgeber geboten werden kann. Unter dem Rückkaufswert ist das aktuelle Guthaben im Vertrag zu verstehen. Als Mindestgröße für das Darlehen werden 5.000 bis 10.000 € angegeben. Eine Obergrenze besteht nicht, dies richtet sich allein nach dem Rückkaufswert der zu beleihenden Versicherung.
Neben der Lebensversicherung ist auch die Rentenversicherung beleihbar. Einen interessanten Überblick über Policendarlehen sowie einen hilfreichen Vergleich verschiedener Anbieter bietet die Seite http://www.vergleich.info/finanzierung/policendarlehen/.