Eine Person, welche für ein Darlehen ebenso haftet, wie ein Hauptschuldner in einem Darlehensvertrag wird als Mitschuldner bezeichnet. Er ist gleichermaßen haftbar für die Schulden, die durch ein Darlehen entstehen, und kann von einem Kreditinstitut zur Zahlung der Forderung aufgefordert werden und muss dieser auch entsprechend nachkommen.
Es ist nicht selten, dass es einen Mitschuldner geben muss, damit ein Kredit von einer Bank gewährt wird. Nicht selten ist es bei der Immobilienfinanzierung der Fall, dass ein Mitschuldner in einem Vertrag für ein Darlehen eingetragen wird. In der Regel handelt es sich hier um den Ehepartner oder auch Lebenspartner. Auch ein Bürge gilt als Mitschuldner in einem Darlehensvertrag und haftet für das Darlehen. Sollte also ein Hauptschuldner nicht mehr in der Lage sein, seinen Zahlungen nachzukommen, also zahlungsunfähig werden, muss der Mitschuldner für die offene Forderung aufkommen. Der Mitschuldner wird aber erst dann haftbar gemacht, wenn der Fall der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners eintritt. Ein Kreditinstitut hat aber auch das Recht, selbst zu entscheiden, ob sich für die Zahlung an den Haupt- oder Mitschuldner gewendet wird. Diese Entscheidung wird allerdings mit der Gestaltung eines Darlehensvertrages geregelt. Normalerweise ist es so, dass sich der Kreditgeber erst dann an den Mitschuldner wenden darf, wenn alle Mittel zur Forderungseinholung beim Hauptschuldner erfolglos geblieben sind. Für den Mitschuldner ergibt sich in einem solchen allerdings ein recht großer Nachteil, denn es kann sogar sein Privatvermögen gepfändet werden, wenn der Mitschuldner finanziell nicht in der Lage ist, die Forderung zu begleichen. Der Kreditgeber hat einen recht großen Vorteil, denn das Risiko, die Forderungen nicht beglichen zu bekommen, sinkt durch den Mitschuldner erheblich.
Es muss aber nicht immer nur ein Mitschuldner im Darlehensvertrag mit aufgenommen werden, denn die Forderung kann auch zu Teilen auf mehrere Mitschuldner verteilt werden. So kann sich ein Kreditinstitut bei einer Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners an mehrere Mitschuldner wenden und die entsprechenden Anteile der Forderung einfordern. Hierbei haben die Mitschuldner alle nur einen kleinen Anteil zu tragen und der Kreditgeber gleich mehrere Möglichkeiten das Darlehen getilgt zu bekommen.
Für einen Hauptschuldner ist es oftmals einfacher, einen Kredit zu bekommen, wenn ein oder mehrere Mitschuldner für die Forderung aufkommen.