Liquidität

In der Betriebswirtschaftslehre hat der Begriff Liquidität die Bedeutung, dass ein Schuldner die Möglichkeit hat, seine Verbindlichkeiten uneingeschränkt und unbedingt fristgerecht zu begleichen. Besteht in einem Unternehmen keine Liquidität, so bedeutet dies im Grunde, dass hier die Insolvenz ansteht und Konkurs angemeldet werden muss. Grund für keine Liquidität kann zum einen zu wenig Eigenkapital oder Eigenmittel sein und zum anderen auch eine Überschuldung, durch welche ein liquides Handeln nicht möglich ist.

Bei Unternehmen wird die Liquidität in drei verschiedene Varianten unterteilt: Liquidität ersten Grades auch Cash Ratio genannt, Liquidität zweiten Grades, auch als Quick Ratio bezeichnet, und Liquidität dritten Grades, unter Current Ratio bekannt.

Mit der Liquidität ersten Grades wird das Verhältnis von den liquiden Mitteln zu den aktuell kurzfristigen Verbindlichkeiten von einem Unternehmen angegeben. Somit wird eine Analyse erlaubt, welche angibt, in welcher Lage sich ein Unternehmen befindet, den kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nur durch die liquiden Mitten nachzukommen. Hierbei bleiben die Forderungen unberücksichtigt.

Die Liquidität zweiten Grades wird auch als Einzugsliquidität bezeichnet und das Verhältnis vom Geldvermögen einschließlich des Wertpapierbestandes und kurzfristigen Forderungen zu den aktuellen kurzfristigen Verbindlichkeiten an. Damit wird berechnet, ob das Unternehmen die kurzfristigen Verbindlichkeiten auch bezahlen kann. Ist der Wert unter 100, kann ein Anteil dieser kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht etwa durch Vermögen beglichen werden, welches kurzfristig zur Verfügung steht. Dies kann zur Folge haben, das ein Unternehmen einen Liquiditätsengpass hat.

Bei der Liquidität dritten Grades wird angegeben, wie das Verhältnis von Umlaufvermögen zu den aktuellen Verbindlichkeiten aussieht. Wird hier ein Wert kleiner als 1 gemessen, wird deckt das Umlaufvermögen nicht einen Anteil an kurzfristigen Verbindlichkeiten. Dies kann zur Folge haben, dass ein Unternehmen für die ausreichende Deckung einen Teil vom Anlagevermögen verkaufen muss. Aus diesem Grund müssen Unternehmen auch immer versuchen einen Wert von über 1 zu erhalten, wobei nach den „Banker’s rule“ in der Regel ein Wert von mindest 2 vorhanden sein soll.

Bei Anlagegütern kann immer ermittelt werden, ob diese liquide sind. Hierbei wird die Liquidierbarkeit errechnet. Diese gibt an, wie leicht Geldmittel durch den Verkauf eines Wirtschaftsgutes erzielt werden kann.
Privatpersonen können ihre Liquidität durch Guthaben auf Konten, Wertpapiere, Scheck oder Kassenbestände nachweisen. Dies ist vor allem bei der Kreditvergabe notwendig. Auch hier ist es möglich, die Liquidierbarkeit des privaten Anlagevermögens zu ermitteln.