Konsumentenkredit

Ein Konsumentenkredit ist besser unter dem Begriff Ratenkredit bekannt. Er wird aber auch als Anschaffungskredit oder Allzweckdarlehen bezeichnet. Der Konsumentenkredit gehört zu den Krediten, die standardisiert sind und für Privathaushalte oder Kleingewerbetreibende gedacht sind. Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und den darin enthaltenen Vorschriften für ein Verbraucherdarlehen (§§ 488 ff) bildet die rechtliche Grundlage für einen solchen Kredit.

Demzufolge ist ein Kreditvertrag immer in schriftlicher Form abzuschließen und es müssen die nachfolgenden Fakten enthalten sein (§ 492 Abs. 1 BGB):

* Nettodarlehensbetrag
* Gesamtbetrag von allen durch den Darlehensnehmer zu entrichtenden Ratenzahlungen
* Art und Weise, wie das Darlehen zurückbezahlt wird
* Zinssatz und sonstige anfallende Kosten eines Darlehens wie Bearbeitungsgebühr
* (anfänglicher) Effektivzinssatz
* eventuell anfallende Kosten für Restschuld- oder anderen Versicherungen
* hinterlegte oder zu hinterlegende Sicherheiten

Konsumentenkredite sind nominiert, sodass eine rationelle Bearbeitung möglich ist und diese kostengünstig durch Kreditinstitute angeboten werden können. Aus diesem Grund werden
„… institutseinheitliche Darlehensbeträge, Laufzeiten und Konditionen festgelegt und
… die Verträge auf speziellen schematisierten Vordrucken erfasst und bearbeitet“.
Die Bank hat immer die Möglichkeit Konsumentenkredite auch nach den Kundenwünschen anzupassen, was beispielsweise den Betrag und die Laufzeit betrifft. Hierfür ist aber die Bonität wiederum eine Voraussetzung, denn oftmals werden Konditionen anhand dieser vereinbart bzw. Konsumentenkredite überhaupt vergeben. Durch die Standardisierung können die Kreditinstitute Konsumentenkredite auch im Internet anbieten. Schon bei der Antragstellung kann sich der Kunde einen entsprechenden Tilgungsplan erstellen lassen und seine Wünsche dort angeben und die Anfrage für eine Genehmigung oder auch Ablehnung beginnen.
Ein Konsumentenkredit wird in der Regel wie folgt abgewickelt:
1. Kreditgespräch oder Informationseinholung (bei Online-Anträgen)
2. Kunde stellt Kreditantrag und erbringt erforderliche Nachweise (Einkommensnachweise)
3. Bank macht eine Kreditprüfung
4. Kreditvertrag wird abgeschlossen (Bankzusage vorausgesetzt)
5. zur Verfügung stellen des Kreditbetrages durch Barzahlung oder Überweisung auf Kundenkonto
6. Überwachung des Kredites auf fristgerechte Zahlungen der Raten
7. Freigabe von Sicherheiten, falls vereinbart
Ein Konsumentenkredit wird für die Finanzierungen von Gebrauchsgütern oder zur Begleichung vieler einzelner Forderungen genutzt. Außerdem nutzen Verbraucher diesen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.
Mit einem Konsumentenkredit entstehen verschiedene Kosten, hierzu zählen vor allem Bearbeitungsgebühren und Zinsen. Bestandteil eines Konsumentenkredites ist unter anderem das Widerrufsrecht innerhalb von 2 Wochen, falls sich der Kreditnehmer dazu entscheidet, den Kredit nicht mehr zu benötigen.