Ein Grundstück besteht aus einem oder mehreren Flurstücken. Ein Grundstück kann aus mehreren Fluren bestehen, wobei jeder Flur seine eigene Nummer hat. Die Flurstücke werden auch Parzellen genannt und sind definierte Teile der Oberfläche.
Ein Grundstück, welches bebaut ist, wird Baugrundstück genannt. Nicht bebaute Grundstücke sind landschaftliches Grundstück. Der Wert eines Grundstückes ist abhängig von der Lage, von der Beschaffenheit des Grundstückes und von der Infrastruktur der Region ab. Nach deutschem Gesetz gehört alles, was fest mit dem Grund und Boden verankert ist zum Grundstück. Wesentliche Bestandteile von Grundstücken sind Gebäude und Bäume, Pflanzen. Der Flächeninhalt und die genaue Größe, die Grenzen der Grundstücke sind im Katasteramt nachzusehen. Es gibt teilerschlossene und vollerschlossene Grundstücke. Vollerschlossene Grundstücke haben Strom, Wasser, Gas und Abwasser. Bei einem teilerschlossenen Grundstück fehlt eines dieser vier Dinge. Zu einem Grundstück kann auch eine Immobilie gehören. Eine Immobilie ist ein Gebäude. Das Wort Immobilie stammt von dem lateinischen Wort in-mobilis ab und bedeutet unbeweglich. Somit ist eine Immobilie wörtlich ein
unbeweglicher Gegenstand. Es gibt private und öffentliche Immobilien, Hochhäuser, Mehrfamilienhäuser, Fabriken, Geschäftsgebäude, Staatsgebäude, Einfamilienhäuser, Rheinhäuser etc. Eine Immobilie kann käuflich erworben werden oder sie kann zum Wohnen gemietet werden. Immobilien können beliehen werden und als Geldanlage gebraucht werden.
Der Eigentümer von einer Immobilie wird in das Grundbuch eingetragen. Eine Immobilie muss in Stand gehalten werden. Instandhaltung umfasst Maßnahmen zur Wiederherstellung des Anfangzustandes eines Gebäudes. Es beinhaltet Wartungen, Inspektion, Wiederherstellungen, Reparaturen, Bewahrung von einem Zustand, technische Erneuerungen, die Sicherheit, die Reinigung der Immobilien, sowohl von innen an als auch von außen. Durch Witterungen, Alterung und Abnutzung können Instandhaltungsmaßnahmen nötig werden. Der Eigentümer ist für seine Immobilie und dessen Instandhaltung verantwortlich.
Immobilien in einem guten Zustand haben einen höheren Wert und werden besser verkauft. Sanierung sind Maßnahmen die Schäden, die behoben werden. Unterschied zu einer Reparatur ist, dass Schäden behoben werden müssen bevor die saniert und erneuert werden können. Damit ein Grundstück bebaut werden kann, muss es erst erschlossen werden. Dies bedeutet, dass bestimmte Anlagen zu errichten sind und Wege zu einer öffentlichen Straße vorhanden sein müssen. Die Erschließung für ein Grundstück wird durch die Gemeinde vorgenommen. Die Kosten hierfür trägt der Eigentümer des Grundstücks.