Ein Grundpfandrecht ist eine Absicherung eines Kredites, eines Darlehns. Die Grundpfandrechte sind in den §§ 1113 – 1203 BGB geregelt. Das Grundpfandrecht unterscheidet sich von Land zu Land. Das Grundpfandrecht ist ein Sicherungsrecht für ein Grundstück. In Deutschland gehören die Hypothek, die Rentenschuld und die Grundschuld zum Grundpfandrecht. Sie werden als Sicherheit für ein Darlehen und für einen Kredit eingeräumt. Das Grundpfandrecht entsteht auf der Grundlage eines Vertrages zwischen dem Grund¬stückseigentümer und demjenigen, zu dessen Gunsten das Grundpfandrecht bestellt werden soll. Mit dem Grundpfandrecht erhält der Kreditgeber die Option, sich diese Summe durch eine Zwangsversteigerung zu holen, falls der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist die Zahlungen zu leisten. Erbringt der Zahlungspflichtige die Zahlungen nicht, kann der Inhaber des Grundpfandrechts die Zwangsvollstreckung des Grundstücks betreiben, um an sein Geld zu kommen. Ein eingetragenes Grundpfandrecht bildet für ein Darlehen die Pfändungsgrundlage zur Kreditsicherung durch Immobilien. Wird der Kredit durch den Kreditnehmer nicht mehr bezahlt, so hat der Kreditgeber über das Grundpfandrecht die Möglichkeit, die Immobilie zu verkaufen und so seine Kreditschulden einzutreiben.
Beim Grundpfandrecht Rentenschuld, wird eine regelmäßige Zahlung an den Gläubiger vereinbart. Ein Grundpfand wird im Grundbuch eingetragen, in der Abteilung III des Grundbuches. Die Grundlage für das Grundpfandrecht ist ein Pfandvertrag.
Werde keine Raten mehr gezahlt, so kann sie Bank von dem Grundpfandrecht gebrauch machen. Ein Grundpfandrechtsgäubieger ist ein Kreditgeber, der sich diesen durch ein Grundpfandrecht gesichert hat. Der Darlehensgeber lässt das Grundpfandrecht eintragen, um damit seine Ansprüche gegenüber dem Darlehensnehmer zu sichern. Er ist somit der Begünstigte des Grundpfandrechts, der Grundpfandrechtsgläubiger. Kann der Darlehensnehmer nicht mehr zahlen, so kann der Grundpfandrechtsgläubiger das Grundstück öffentlich versteigern. Wurde der Kredit aber vollständig zurückgezahlt, kann der Grundstückseigentümer mit Zustimmung des Grundpfandrechtsgläubigers das Grundpfandrecht im Grundbuch löschen lassen. Das Grundbuch ist ein Register, in dem Informationen über Grundstücke zu finden sind. Jedes Grundstück muss im Grundbuch eingetragen werden. Die Rechtsgrundlagen des Grundbuchsrechts sind die Grundbuchordnung und die Grundbuchführung.
Auch Banken sichern sich durch ein Grundpfand ab und im Falle einer Nichtzahlung, kann die Bank Anspruch auf das Grundstück erheben.
Ein Grundpfandrechtsgäubieger ist ein Kreditgeber, der sich sein Darlehen durch ein Grundpfandrecht gesichert hat. Ein Grundpfandrecht ist eine Absicherung eines Kredites, eines Darlehns.