Gläubiger

Der Begriff Gläubiger stammt aus dem italienischen von dem Wort ‘credere’ ab, welches übersetzt, glauben heißt. Der Gläubiger findet Anwendung im deutschen Schuldrecht.
Ein Gläubiger ist eine Person, die von einer anderen Person etwas zu bekommen hat. Diese Person ist der Schuldner. Er muss dem Gläubiger Geld zurückzahlen, welches aus einem Kaufvertrag oder einem Kredit resultiert. Gläubiger heißt er daher, weil er dem Schuldner glaubt, dass er diese Schulden zurückzahlen wird. Der Gläubiger hat somit noch einen Anspruch auf eine Leistung, auf eine Forderung, die bisher nicht von ihm erfüllt wurde. Schuldner und Gläubiger gehen eine Rechtsbeziehung ein, die auch als Schuldverhältnis bezeichnet wird. Der Gläubiger kann dann bei dem Gericht einen Antrag auf Zwangsvollstreckung stellen. Kann aber der Schuldner nicht zahlen, werden Gegenstände des Schuldners gepfändet, die vom Gerichtsvollzieher versteigert werden. Der Schuldner ist zur Abgabe pfändbarer Dinge verpflichtet. Neben dem Pfänden von Gegenständen kann es aber auch zu einer Lohnpfändung oder einer Kontenpfändung kommen, da nicht immer der Gläubiger kann auch Geld fordern, dass dem Schuldner gegen Dritte zusteht. Oder er kann Immobilien des Schuldners pfänden. Diese werden dann durch das Amtsgericht zwangsversteigert. Gibt es mehrere Gläubiger, so muss der Erlös aus der Zwangsversteigerung an alle Gläubiger aufgeteilt werden. Ist das nicht genug Geld, so bekommt nur derjenige Geld, dem der Schuldner am meisten schuldet. Die nicht erbrachte Leitung kann auch von immaterieller Art sein. Waren die Schulden kein Geld, sondern eine Handlung, so können auch hier Kosten entstehen, die der Gläubiger dann benutzt, um diese Leistung auszuführen. Forderungen können auch an einen neuen Gläubiger abgetreten werden. Dies geschieht durch einen Vertrag. Auch Kreditgeber sind Gläubiger, ein Kreditnehmer ein Schuldner. Die Zahlung wird vertraglich bestimmt. Kann der Schuldner nicht zahlen, dann hat er die Möglichkeit eine private Insolvenz beantragen. Aber auch Gläubiger können ein Insolvenzverfahren beantragen, um so an ihre Forderungen zu kommen. Dann erhält der Schuldner vom Gericht die Aufforderung, einen eigenen Antrag zu stellen. Dieser ist wichtig, um eine mögliche Restschuldbefreiung nicht zu gefährden. Danach wird oft versucht versuchen, sich außergerichtlich zu einigen. Entsteht beim Kauf einer Ware ein Kaufvertrag, so ist der Verkäufer der Gläubiger und der Käufer der Schuldner.