Darlehensnominalbetrag

Eine Bank, Sparkasse oder Bausparkasse, die einem Darlehensnehmer einen Kredit gewährt, verlangt natürlich die Zurückzahlung des Kredites. Allerdings ist nicht nur einfach die ausgezahlte Kreditsumme zu tilgen, sondern der Darlehensnominalbetrag. Dies ist die ausgezahlte Kreditsumme einschließlich aller anfallenden Zinsen und Gebühren. Somit stellt der Darlehensnominalbetrag den tatsächlich durch den Darlehensnehmer zu begleichenden Betrag dar. Dieser wird auch als Nominalschuld bezeichnet. Der Darlehensnominalbetrag ist oftmals wesentlich höher als die ausgezahlte Darlehenssumme. Er errechnet sich aus dem Darlehensnennbetrag, den Gebühren, Zinsen, Provisionen und allen Kosten, die mit Vertragsabschluss entstehen. So kann es auch der Fall sein, dass der Darlehensnominalbetrag fast doppelt so hoch ist, wie der Darlehensbetrag. Der Darlehensnominalbetrag wird auch als Darlehensgesamtbetrag bezeichnet. Der Betrag kann auf verschiedene Arten an den Kreditgeber zurückbezahlt werden. Welche Form gewählt wird, vereinbaren der Kreditgeber und der Kreditnehmer. Handelt es sich zum Beispiel um eine Vorfinanzierung, müssen monatlich nur die Zinsen, die für das Darlehen entstehen, getilgt werden. Die Tilgung des Darlehensnominalbetrages abzüglich der bezahlten Zinsen erfolgt mit der Zuteilung des Bausparvertrages, welcher in der Regel als Sicherheit für eine Vorfinanzierung verlangt wird.
Wie hoch im Endeffekt der tatsächliche Darlehensbetrag ist, richtet sich nach den Zinsen, Gebühren und Laufzeit. Bei einem Darlehensnominalbetrag spricht man auch von einer Bringschuld. Daher lassen sich einige Banken auch pro Laufjahr eine Monatsrate stunden, falls es sich dabei um einen so genannten Liquiditätspass handelt. Hier kann gesehen werden, dass der Darlehensnominalbetrag ein festgeschriebener Betrag ist, der nach Laufzeitende verlängert werden kann. Diese Form wird im Rückzahlungsangebot vom Antragsteller ebenfalls berücksichtigt, sodass Banken die realen Kosten der den Darlehensnominalbetrag exakt errechnen können. Dadurch ist zu erkennen, dass nicht nur der Darlehensbetrag anfällt, sondern auch Kosten für die Kontoführung, Provisionen, Abschlussgebühren und Zinsen. Durch Sonderzahlungen können die Kosten nicht verringert werden, es lässt sich lediglich die Laufzeit verkürzen. In welcher Form der Darlehensnominalbetrag zurückbezahlt wird, liegt bei der Vereinbarung, die mit dem Kreditinstitut getroffen wird. Meist gibt es eine feste Laufzeit, durch welche sich die Höhe der Raten berechnen lässt. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit den Betrag durch eine Wunschrate zu tilgen, wodurch die Laufzeit zu errechnen ist. Diese Form der Rückzahlung von Darlehensnominalbetrag ist aber eher die Seltenheit.