Eine Bürgschaft ist für die Bank eine weitere Sicherheit, wenn es um die Gewährung von Krediten oder Darlehen geht. Mit einer Bürgschaft kommt eine dritte Person, der Bürge, für Verbindlichkeiten auf, die der Kreditnehmer nicht mehr bezahlen kann. Der Bürge haftet bei einer Bürgschaft mit seinem Einkommen und Vermögen. Bei Kreditverträgen kann es der Fall sein, dass eine Bank dem Antragsteller nur einen Kredit gewährt, wenn dieser einen Bürgen hat. Der Bürge muss die Bürgschaft unterzeichnen, damit die Kreditsumme ausbezahlt wird.
Es gibt verschiedene Formen der Bürgschaft. Hierzu gehört unter anderem die Teilbürgschaft. Damit ein Kredit von der Bank gewährt werden kann, der in der Kreditsumme mehr als einen Privatkredit darstellt, sind in der Regel Sicherheiten vorzulegen. Wer keine ausreichenden Sicherheiten vorlegen kann, muss einen Bürgen haben, der eine Bürgschaft unterzeichnet. Mit einer Teilbürgschaft würde der Bürge nur für einen vereinbarten Teil der Kreditsumme bürgen. Somit ist es oft leichter, einen Kredit zu erhalten, denn es würden mehrere Teilbürgschaften abgeschlossen, sodass immer ein Bürge eintreten kann, wenn einer ausfallen würde. Weiterhin gibt es die Wechselbürgschaft, welche eine besondere Art der Bürgschaft darstellt. Sie ist mit dem Wechselgesetz Artikel 30 ff. geregelt. Bei einer Wechselbürgschaft tritt der Bürge für die Verbindlichkeiten eines Wechsels ein. Wechselbürgschaften sind selbstschuldnerische Bürgschaften, bei welchen der Bürge in Anspruch genommen werden kann, sobald der Schuldner den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Eine weitere Form der Bürgschaft ist die Nachbürgschaft, bei welcher nach dem Schuldner ein Bürge und nach diesem ein weiterer Bürge für die Zahlungen aufkommt. Der Nachbürge kommt für die Zahlungen auf, wenn der Vorbürge nicht mehr in der Lage ist, die Zahlungen zu leisten. Die Nachbürgschaft ist eine erhöhte Sicherheit für den Gläubiger, denn selbst wenn der Schuldner und der Vorbürge nicht mehr zahlungsfähig sind, kann der Gläubiger durch die Nachbürgschaft zu seinem Geld kommen. Auch die Rückbürgschaft ist eine Sonderform der Bürgschaft, denn hier haftet der Hauptbürge für die Hauptschuld und der Rückbürge übernimmt die Haftung für den Hauptbürgen. Die Voraussetzung für die Rückbürgschaft ist, dass eine Hauptbürgschaft besteht.
Neben den genannten Bürgschaften gibt es noch die öffentliche Bürgschaft, die Mietbürgschaft und die Angehörigenbürgschaft. Welche Form der Bürgschaft letztendlich gewählt wird, liegt unter anderem daran, wie viele Bürgen ein Schuldner aufbringen kann und welche Art von einem Kreditinstitut akzeptiert wird.