Steuererklärung und Finanzamt betreffen jeden Bürger. Alle Jahre wieder müssen Formulare ausgefüllt und gesammelte Belege abgegeben werden. Neben der Steuerrückzahlung bekommt man über die Steuererklärung heute mehr zu Altersvorsorge und Rente als früher.
Grundsätzliches
Bei allen Dingen rund um Steuererklärung und Finanzamt ist man zunächst erstmal selbst gefordert. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf. Heben Sie auch Rechnungen von Handwerkern auf, wenn diese bei Ihnen tätig waren. Die berechnete Arbeitszeit kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Achten Sie darauf, dass die Materialkosten separat ausgewiesen werden, denn diese können nicht abgesetzt werden. Der Kaminkehrer erbringt übrigens genau eine solche Leistung, die steuerlich geltend gemacht werden kann.
So bekommen Sie mehr aus der Steuererklärung heraus
Mehr zu Altersvorsorge / Rente bekommen Sie möglicherweise, wenn Sie Ihre gezahlten Beiträge bei der Steuererklärung angeben. Zwar bekommt man seine Zuschüsse zur Riester-Rente auch ohne die Steuererklärung. Gibt man seine Zahlungen jedoch in der Steuererklärung an, so führt das Finanzamt eine sogenannte Günstiger-Prüfung durch. Wäre es für Sie also günstiger gewesen, die Riesterbeiträge von der Steuer abzusetzen, so bekommen Sie vom Finanzamt die Differenz von Steuervorteil und erhaltener Riester-Zulage ersetzt.
Widerspruch einlegen
Viele Steuerbescheide in Deutschland sind falsch. Oft werden Freibeträge nicht anerkannt, weil das Finanzamt der Auffassung ist, die Voraussetzungen seien nicht erfüllt. Wenn Sie in einer Angelegenheit Widerspruch einlegen wollen, sollten Sie prüfen, ob eventuell bereits Gerichtsverfahren in ähnlichen Fällen anhängig sind. Sie können dann das Finanzamt bitten, Ihr Widerspruchsverfahren solange ruhen zu lassen, bis die entsprechenden Gerichtsverfahren entschieden wurden. So waren Sie einerseits die Widerspruchsfrist von 4 Wochen und müssen andererseits nicht selbst Klage einreichen, falls Ihr Widerspruch abgelehnt werden sollte.
Fristen einhalten
Für viele Menschen ist es lohnend, sich mit dem Thema Steuererklärung und Finanzamt zu beschäftigen. Erst recht, wenn dabei mehr zu Altersvorsorge / Rente herausspringt. Wenn Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, sollten Sie die dafür vorgesehenen Fristen (in der Regel 31. Mai) unbedingt einhalten, da Ihnen das Finanzamt ansonsten im Falle einer Steuernachzahlung zusätzlich auch noch Zinsen berechnet. Seit 2008 gilt in allen Fällen, in denen keine Pflicht zur Abgabe besteht, die allgemeine Festsetzungsfrist von 4 Jahren.