Beleihungsgrenze

Der Begriff „Beleihungsgrenze“ ist bei Kreditgeschäften von Kreditinstituten zu finden. Es ist ein Abschlag, in Prozent benannt, von einem Beleihungswert einer Sicherheit für einen Kredit. Es gibt eine Obergrenze für die Beleihungsgrenze, in dessen Höhe das Kreditinstitut einen Kredit maximal gewähren darf. Bei dieser Beleihungsgrenze zum Beleihungswert werden Wertschwankungen und auch Verwertungsrisiken von einer Kreditsicherheit berücksichtigt. Auch berücksichtigt diese die schnelle Liquidierbarkeit.

Abhängig ist die Beleihungsgrenze von einem festgesetzten Beleihungswert und dem prozentualen Abschlag. Durch diese beiden Angaben wird die Obergrenze der Gewährung eines Kredites limitiert.

Es gibt die Beleihungsgrenze für Immobilien, Wertpapiere und andere Sicherheiten. Bei der Beleihungsgrenze für Immobilien muss die Unterscheidung von Wohn- und Gewerbeimmobilien gemacht werden. Von Sparkassen, Hypothekenbanken und Geschäftsbanken werden maximal 60 Prozent vom Beleihungswert der Wohnimmobilie finanziert. Kann ein einwandfreies Bonitätsverhältnis nachgewiesen werden, können es auch 80 Prozent vom Beleihungswert sein. Es dürfen in einzelnen Fällen auch Kredite gewährt werden, welche die Beleihungsgrenze überschreiten.

Die Beleihungsgrenze von Wertpapieren ist, im Gegensatz zu jener bei Immobilien, bei den Institutsgruppen unterschiedlich. Die Beleihungsgrenzen der Wertpapiere sind insbesondere bei den Effektenlombardkrediten wichtig. Sie werden vertraglich dargelegt, sodass ein Kreditnehmer sich die maximale Kredithöhe errechnen kann. So kann die Beleihungsgrenze bei Aktien nach deutschen Standardwerten 40 bis 60 Prozent, bei Aktien als Nebenwerte 30 bis 50 Prozent, bei Aktien mit spekulativen Werten 0 Prozent und bei deutschen Staatsleihen 100 Prozent betragen. Dann gibt es noch die ausländischen Staatsanleihen mit einer maximalen Laufzeit von 1 Jahr, bei welchen die Beleihungsgrenze bei 0 bis 80 Prozent, bei jenen mit 1 bis 5 Jahren Laufzeit 0 bis 70 Prozent betragen kann. Hier ist die Grenze aber ratingabhängig. Zu den sonstigen Sicherheiten, bei welchen eine Beleihungsgrenze gesetzt ist, gehören Spar- und Terminguthaben mit einer 100-prozentigen Grenze, Lebensversicherungen mit 90 Prozent Grenze, Forderungen mit 60 bis 80 Prozent Beleihungsgrenze und Fahrzeuge/Maschinen mit einer 40- bis 60-prozentigen Beleihungsgrenze. Bei Hypothekendarlehen gibt es eine Beleihungsgrenze von 60 Prozent, wenn diese im Grundbuch als erste Rangstelle gesichert sind.

Die Beleihungsgrenze kann überschritten werden, wenn der Kreditnehmer Zusatzsicherheiten erbringt. Die Höhe der Kreditsumme bei zwei Werten der Beleihungsgrenze kann die Bank anhand der Unterlagen und Sicherheiten des Kreditnehmers festlegen.